Senioren, die während ihres Lebens nicht erwerbstätig waren, haben die Möglichkeit, sich für Grundsicherung zu bewerben. Zusätzlich dazu hat die Bundesregierung einen Härtefallfonds eingerichtet, der Personen unterstützen soll, die knapp die Anforderungen für die Grundsicherung nicht erfüllen. Unter gewissen Umständen können Rentnerinnen und Rentner aus diesem Fonds eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 5000 Euro erhalten. Dieser Artikel klärt die Kriterien, die für eine Berechtigung gelten, und zeigt, wie man diese finanzielle Hilfe beantragen kann.
Härtefallfonds: Was ist das eigentlich?
Im November 2022 traf die Bundesregierung eine wegweisende Entscheidung, indem sie die rechtlichen Grundlagen für die Gründung einer Bundesstiftung namens „Stiftung Härtefallfonds“ schuf. Diese Stiftung wurde ins Leben gerufen, um Härtefälle im Zusammenhang mit der Rentenüberleitung zwischen Ost und West, Spätaussiedlern und jüdischen Kontingentflüchtlingen abzumildern. Aber warum das Ganze?
Die Regierung erkannte die dringende Notwendigkeit, Menschen mit knappen Renten vor dem Abrutschen in die Grundsicherung zu bewahren und wollte ihnen angesichts der hohen Kosten finanzielle Unterstützung bieten. Großzügige 500 Millionen Euro wurden für Einmalzahlungen bereitgestellt, um diesen Zweck zu erfüllen.
Diese Personen haben Anspruch auf den Zuschuss
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein. Diese sehen dabei wie folgt aus:
- Beschäftigte bei der Deutschen Post, der Deutschen Reichsbahn oder im Gesundheits- und Sozialwesen.
- Personen, die ihre Arbeit aufgegeben haben, um pflegebedürftige Familienangehörige zu betreuen.
- Beschäftigte in bergmännischen Tätigkeiten in der Braunkohleveredelung/Carbochemie oder Personen, die aus geschäftlichen Gründen ins Ausland gereist sind und dabei ihren Ehegatten zurückgelassen haben, für den sie zuvor gearbeitet haben.
- Nach DDR-Recht geschiedene Personen mit mindestens einem Kind aus einer Ehe, die mindestens zehn Jahre lang gedauert hat.
- Jüdische Zuwanderer:innen aus der ehemaligen Sowjetunion sowie deren Angehörige.
- Balletttänzer:innen, denen von der DDR eine sogenannte „Ballettrente“ zugesagt wurde.
- Spätaussiedler:innen.
So viel Geld erhalten Rentner:innen aus dem Härtefallfonds
Um den Betroffenen bei der Linderung ihrer Schwierigkeiten zu helfen, stellt der Bund einmalig 2500 Euro zur Verfügung. In einigen Fällen kann dieser Betrag sogar auf 5000 Euro ansteigen, wenn die Bundesländer sich beteiligen und die andere Hälfte übernehmen. Bis zum 31. März 2023 müssen die einzelnen Länder ihre Entscheidung treffen, ob sie dem Programm beitreten möchten oder nicht.
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Hier kannst du den Zuschuss beantragen
Um den Rentenzuschuss von bis zu 5000 Euro zu erhalten, müssen die betroffenen Senior:innen selbst aktiv werden. Die Deutsche Rentenversicherung wird ihnen diesbezüglich keine Post zusenden. Stattdessen müssen Betroffene einen schriftlichen Antrag bei der Geschäftsstelle der Stiftung Härtefallfonds stellen. Dieser Antrag muss bis spätestens zum 30. September 2023 eingereicht werden.
Rentner:innen, die die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen, können das Antragsformular auf der Webseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales herunterladen. Sobald du diesen ausgefüllt hast, kannst du diesen entweder per E-Mail an gst@stiftung-haertefallfonds.de zurücksenden oder auf dem Postweg an die folgende Adresse schicken: Geschäftsstelle der Stiftung Härtefallfonds, 44781 Bochum.
Quellen: chip.de, focus.de und Main-Post