Wenn du den Grundrentenzuschlag erhältst, besteht derzeit die Chance, dass du eventuell Steuern darauf gezahlt hast, obwohl du das nicht hättest tun müssen. In diesem Fall steht dir eine Erstattung der Kosten zu. In diesem Artikel verraten wir dir, warum du deine Steuern überhaupt zurückbekommst und wie du dir das Geld deiner Rückerstattung sicherst.
Alles zur Rückerstattung des Grundrentenzuschlags:
Was ist der Grundrentenzuschlag?
Bei dem Grundrentenzuschlag beziehungsweise der Grundrente handelt es sich um einen Zuschlag zu den Zahlungen der gesetzlichen Rentenversicherung. Dabei ist jedoch zu bedenken, dass sich der Grundrentenzuschlag vor allem an Rentner:innen richtet, die zwar lange gearbeitet haben, jedoch stets nur ein verhältnismäßig geringes Einkommen hatten.
Die betroffenen Personen beziehen daher meist nur eine geringe Rente und erhalten durch den Grundrentenzuschlag einen Bonus, um im Alter besser abgesichert zu sein. Um den Grundrentenzuschlag zu erhalten, musst du dich weder registrieren noch einen Antrag ausfüllen. Denn der Staat prüft ganz automatisch, ob du dafür berechtigt bist oder nicht. Falls du berechtigt bist, wird dir der Grundrentenzuschlag mit deiner regulären Rentenzahlung auf dein Konto überwiesen.
Warum gibt es jetzt Rückzahlungen?
Jetzt sollen einige Rentner:innen, die derzeit die Grundrente beziehen, eine Rückzahlung erhalten. Doch warum ist das so? Das liegt daran, dass der Grundrentenzuschlag mit dem Jahressteuergesetz 2022 Ende letzten Jahres rückwirkend bis zum 1. Januar 2021 steuerfrei gestellt wurde.
Die Deutsche Rentenversicherung hatte jedoch aufgrund der schnellen Einführung der Steuerbefreiung Ende 2022 nicht mehr die Gelegenheit, alle Daten korrekt an das Finanzamt zu übermitteln. Einige Rentner:innen müssen oder mussten deshalb trotzdem noch Steuern auf den Grundrentenzuschlag zahlen. Um diese fälschlicherweise gezahlten Steuern auszugleichen, erhalten alle Rentner:innen, die diese Steuern gezahlt haben, die Kosten zurück.
Fazit: Prüfe, ob auch du eine Erstattung bekommst
Wenn auch du den Grundrentenzuschlag erhältst, solltest du zunächst prüfen, ob du darauf noch Steuern zahlen musstest. Prüfe dazu einfach, ob in dem gemeldeten Rentenbetrag für die Bruttojahresrente der Jahre 2021 und 2022 auch der Grundrentenzuschlag enthalten ist. Bei korrekter Übermittlung der Daten sollte dieser gesondert ausgewiesen sein.
Ist das nicht der Fall, ist es sehr wahrscheinlich, dass deine Daten falsch an das Finanzamt übermittelt wurden. In diesem Fall solltest du in deiner Steuererklärung für diese Zeiträume nochmals auf die Steuerfreiheit des Grundrentenzuschlages hinweisen.
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