Viele Firmen haben zwar ihren Hauptsitz in Deutschland, doch zusätzlich auch Gebäude an anderen Standorten. Immer häufiger arbeiten Arbeitnehmer:innen daher für eine gewisse Zeit im Ausland. Eigentlich eine ziemlich interessante Sache, doch leider wirkt sich die Arbeit im Ausland nicht immer positiv auf die spätere Rentenzahlung aus. In diesem Artikel verraten wir dir, wie du dir deine Rentenansprüche trotz Arbeit im Ausland sichern kannst.
So sicherst du deine Rentenansprüche trotz Arbeit im Ausland:
Arbeit im Ausland: In diesen Ländern kannst du dir Rentenansprüche anrechnen lassen
Es ist nicht unüblich, dass Arbeitnehmer:innen für eine gewisse Zeit im Ausland gelebt und dort gearbeitet haben und dementsprechend auch in diesem Land Abgaben gezahlt haben. Grundsätzlich wirkt sich die Arbeit im Ausland nicht negativ auf die eigenen Rentenansprüche aus. Denn in vielen Fällen kann man sich die Beitragszeit aus dem Ausland hierzulande anrechnen lassen.
Wichtig dafür ist, dass das Land, in dem man gearbeitet hat, entweder einer der 27 EU-Mitgliedsstaaten ist, oder es sich dabei um ein Land handelt, mit welchem es andere Verträge und Abkommen gibt. Dazu zählen beispielsweise:
- die Schweiz
- Norwegen
- Island
- Liechtenstein
Wenn du also in einem dieser insgesamt 31 Länder gearbeitet hast, kannst du dir deine Rentenansprüche aus dieser Zeit hier in Deutschland anrechnen lassen – und das trotz teilweise sehr unterschiedlicher Sozialversicherungssysteme.
Rentenanspruch: Das musst du beachten
Bevor du jedoch die Rentenzahlungen für deinen Auslandsaufenthalt beziehen kannst, musst du noch ein paar Dinge beachten. Zum einen ist es eben wichtig, dass es sich bei dem Land, in dem du gearbeitet hast, um eines der oben genannten Länder handelt.
Des Weiteren solltest du bedenken, dass du trotzdem die Anforderungen für die Rente hier in Deutschland erfüllen musst. Das bedeutet, dass du sowohl die Mindestversicherungszeit als auch alle weiteren Fristen erfüllen beziehungsweise einhalten musst, die für die Rente in Deutschland gelten.
Wenn du alle Bedingungen sowohl in Deutschland als auch im Ausland für den gleichen Zeitraum erfüllst, so werden die beiden Rentenzahlungen aber nicht kombiniert. Stattdessen erhältst du quasi mehrere Teilrenten. Und zwar beziehst du ganz regulär deine Rente aus Deutschland und hinzu kommen dann noch Teilrenten aus den Ländern, in denen du gearbeitet hast. Die Versicherungszeit zählt also nicht doppelt.
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Fazit: Hier müssen Rentner den Antrag stellen
Wo genau du jetzt deinen Versicherungsantrag stellst, ist davon abhängig, in welchem Land du deinen Wohnsitz hast. Befindet sich dieser in Deutschland, so stellst du deinen Rentenantrag auch bei der Deutschen Rentenversicherung. Sie holt sich dann alle Informationen von den Versicherungsträger:innen aus dem Ausland.
Befindet sich dein Wohnsitz in einem EU-Mitgliedsstaat oder in einem anderen Abkommensstaat, so solltest du auch deinen Antrag auf Rente in diesem Land stellen und deine vorherigen Versicherungszeiten in Deutschland angeben.