Die Erwerbsminderungsrente tritt ein, wenn Arbeitnehmer:innen aufgrund von Krankheit oder Unfall ihren Beruf ganz oder teilweise aufgeben müssen. Jährlich sind laut Bundesregierung 170.000 Menschen betroffen. Doch können Berufseinstieger:innen sie beanspruchen? Die Deutsche Rentenversicherung klärt nun über besondere Regelungen für Berufseinsteiger:innen auf. Alle Details.
Erwerbsminderungsrente kurz nach Berufseinstieg möglich, in diesen 2 Fällen
Nach fünf Jahren Beitragszahlung in die gesetzliche Rentenversicherung kann bei Erwerbsunfähigkeit eine reduzierte Rente beansprucht werden, sofern eine Erkrankung oder ein Unfall vorliegt. Für Berufseinsteiger:innen gelten abweichende Regeln: Wenn sie aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit arbeitsunfähig sind, haben sie schon ab der ersten Beitragszahlung Anspruch auf Leistungen aus der Erwerbsminderungsrente.
Für den Fall einer Erwerbsunfähigkeit aufgrund einer Krankheit außerhalb der Berufskrankheiten gelten strengere Bedingungen: Die Erwerbsminderung muss innerhalb von sechs Jahren nach dem Schulabschluss oder der Ausbildung eintreten, und es müssen bereits mindestens ein Jahr lang Pflichtbeiträge eingezahlt worden sein.
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Erwerbsminderungsrente: Die Bedingungen
Die Höhe der Rente basiert auf den bisher eingezahlten Beiträgen und der Zurechnungszeit. Bei Erwerbsgeminderten wird die Rente so berechnet, als hätten sie bis zur Regelaltersgrenze den Durchschnitt der bisher gezahlten Beiträge eingezahlt. Laut der DRV-Expertin Katja Braubach können Berufseinsteiger:innen, die während ihrer Ausbildung einen Arbeitsunfall erleiden, bereits eine Erwerbsminderungsrente von 1.500 Euro pro Monat erhalten.
Im Unterschied dazu sind bei Versicherten, die schon länger als fünf Jahre einzahlen, die Rentenzahlungen nicht an Arbeits- oder Freizeitunfälle gebunden. Auch ist für diese Gruppe nicht zwangsläufig eine berufsbedingte Krankheit erforderlich, um eine Erwerbsminderungsrente zu erhalten. Somit erhalten langjährig Versicherte ihre Erwerbsminderungsrente unabhängig von spezifischen Ereignissen, während individuelle Umstände die Rentenhöhe beeinflussen können.
Diese Arten von Erwerbsminderungsrente gibt es
Es ist wichtig zu verstehen, dass Erwerbsminderung in verschiedenen Ausprägungen existiert. Personen, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung weniger als drei Stunden täglich arbeiten können, gelten als vollständig erwerbsgemindert und erhalten die volle Erwerbsminderungsrente. Eine teilweise Erwerbsminderung liegt vor, wenn jemand noch mindestens sechs Stunden arbeiten kann.
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) prüft mithilfe ärztlicher Unterlagen und gegebenenfalls zusätzlicher Gutachten die Art der Erwerbsminderung. Sollte sich der Gesundheitszustand des Betroffenen verbessern und eine Rückkehr ins Berufsleben möglich sein, enden die Zahlungen der Erwerbsminderungsrente entsprechend.
Quellen: Deutsche Rentenversicherung, Süddeutsche Zeitung und Münchner Merkur