Am 09. Juni findet die Europawahl statt und viele Menschen werden den sonntäglichen Spaziergang mit einem Gang ins Wahllokal verbinden. Bei diesem Spaziergang sind oft auch die Vierbeiner dabei. Doch dürfen Hunde mit ins Wahllokal oder sollten sie lieber doch zu Hause gelassen werden? Wir haben uns für dich schlaugemacht.
Unsere Autorin Anika ist mit ihrem Hund Sherlock das Dream-Team schlechthin. Alle Tipps und Tricks, die Anika in ihren Artikeln gibt, sind deshalb Hunde-approved und vorher gemeinsam mit Sherlock ausprobiert worden.
Hund im Wahllokal: Ist das erlaubt?
Die Frage, ob Hunde mit ins Wahllokal dürfen, ist nicht so einfach zu beantworten. Denn an sich gibt es bisher keine einheitliche Regelung für das Mitbringen der Vierbeiner an Wahltagen. Grundsätzlich sind die Fellnasen nicht verboten – sie dürfen aber andere Wähler:innen nicht in ihrer Wahl stören oder das Wahlgeheimnis beeinträchtigen.
Hierbei liegt es also im Ermessen des Wahlvorstandes und den Betreiber:innen des Wahlbüros, ob den Vierbeinern Zutritt gewährt wird oder nicht. Rücksichtnahme ist allerdings die oberste Priorität – immerhin könnten unter den Wähler:innen im Wahllokal Menschen sein, die eine Hundeallergie oder Angst vor Hunden haben. Der Wahlvorstand hat am Wahltag die Aufgabe, für Ruhe und Ordnung zu sorgen – sollten die Vierbeiner diese Prämisse stören, können sie auch aus dem Wahllokal ‚hinausgeschmissen‘ werden.
Diese Hunde sind im Wahllokal immer erlaubt
Während andere Hunde an sich nicht verboten sind, gibt es bestimmte Vierbeiner, die im Wahllokal definitiv erlaubt sind. Die Rede ist hierbei von offiziellen Assistenzhunden, wie beispielsweise Blindenhunde. Ohne diese sind Wähler:innen gar nicht in der Lage, frei und ungehindert zu wählen.
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Wenn du planst, mit deinem Assistenzhund ins Wahllokal zu gehen, solltest du einen entsprechenden Assistenzhundeausweis mitführen, der dokumentiert, dass der Vierbeiner dir in deinem Leben hilft und nicht aus ‚Vergnügen‘ dabei ist, sondern gerade ‚arbeitet‘.
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