Ein Dienstrad ist eine nachhaltige und kostengünstige Option, um zur Arbeit zu pendeln. Neben der positiven Auswirkung auf die Umwelt bietet es auch steuerliche Vorteile, die du für dich nutzen kannst. Wie du genau dein Jobrad von der Steuer absetzen kannst und damit deine steuerlichen Vorteile optimal ausschöpfst, erklären wir dir im Folgenden.
Alles zum Thema „Dienstrad Steuer“:
Was ist ein Dienstrad?
Ein Dienstrad ist ein Fahrrad oder E-Bike, das der Arbeitgeber seinen Mitarbeiter:innen zur Verfügung stellt. Es kann für berufliche Fahrten genutzt werden, aber auch privat. Im Gegensatz zum Dienstwagen gibt es hier jedoch spezifische steuerliche Regelungen, die sowohl für den Arbeitnehmer beziehungsweise für die Arbeitnehmerin als auch für den Arbeitgeber Vorteile bringen können.
Dienstrad und Steuer: Das gilt
Die Steuerbehandlung eines Dienstrads hängt davon ab, ob es als „vergünstigtes Fahrrad“ oder als „privates Rad mit beruflicher Nutzung“ gilt, heißt es im Amtlichen Lohnsteuer-Handbuch. Demnach spielen sowohl die Art der Nutzung als auch die Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmende eine Rolle:
1. Steuerfreie Überlassung durch den Arbeitgeber:
Wenn der Arbeitgeber das Dienstrad steuerfrei zur Verfügung stellt, gelten bestimmte Voraussetzungen. Die Überlassung muss im Rahmen eines sogenannten „Jobtickets“ erfolgen, was bedeutet, dass der Arbeitgeber einen finanziellen Beitrag zum Rad leisten muss. Der Wert des Fahrrads und der monatliche Beitrag zur Nutzung dürfen dabei bestimmte Grenzen nicht überschreiten, um steuerfrei zu bleiben.
2. Der geldwerte Vorteil:
Wird das Dienstrad auch privat genutzt, stellt der Arbeitgeber den Arbeitnehmenden einen geldwerten Vorteil zur Verfügung. Dieser muss versteuert werden, jedoch zu deutlich günstigeren Konditionen als bei einem Dienstwagen. Der geldwerte Vorteil wird dabei nach einer 1%-Regelung berechnet, die sich auf den Listenpreis des Fahrrads bezieht.
Für Fahrräder und E-Bikes mit einer privaten Nutzung gilt:
- 1 %-Regelung: Die private Nutzung des Dienstrads wird mit 1 % des Listenpreises des Fahrrads monatlich als geldwerter Vorteil angesetzt.
- Steuersatz: Der geldwerte Vorteil wird auf das zu versteuernde Einkommen des Arbeitnehmers addiert und mit dem persönlichen Steuersatz besteuert.
Sonderregelung für E-Bikes
E-Bikes, also Fahrräder mit Elektroantrieb, unterliegen einer speziellen steuerlichen Regelung. Wenn das E-Bike eine Geschwindigkeit von maximal 25 km/h erreicht (Pedelecs), gelten die gleichen steuerlichen Vorteile wie bei herkömmlichen Fahrrädern.
Seit 2020 gibt es eine Erleichterung für E-Bikes in Form der 0,25 %-Regel. Bei dieser Regelung wird der geldwerte Vorteil für ein E-Bike nur mit 0,25 % des Listenpreises pro Monat berechnet – und das unabhängig von der Nutzungshäufigkeit des E-Bikes für private Fahrten, wie es im Amtlichen Lohnsteuer-Handbuch heißt. Dies gilt insbesondere für beruflich genutzte E-Bikes und fördert deren Einsatz.
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So setzt du dein Dienstrad von der Steuer ab
Die wichtigste Position bei der Steuererklärung ist der geldwerte Vorteil, der durch die private Nutzung des Fahrrads entsteht. Dieser Betrag muss im Steuerformular „Anlage N“ als zusätzliches Einkommen angegeben werden. Der Betrag erhöht das zu versteuernde Einkommen und wird somit mit dem persönlichen Steuersatz besteuert.
Wenn du das Dienstrad für berufliche Fahrten nutzt, kannst du bestimmte Kosten in deiner Steuererklärung geltend machen:
- Fahrtkosten: Wenn du mit dem Dienstrad beruflich unterwegs bist, kannst du eine Kilometerpauschale von 0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer ansetzen. Ab dem 21. Kilometer bekommst du sogar 38 Cent pro Kilometer, wobei diese Regelung vorerst bis Ende 2026 gilt, wie T-Online berichtet.
- Wartung und Reparaturen: Kosten für Wartung und Reparaturen des Fahrrads, die ausschließlich für berufliche Fahrten genutzt werden, können ebenfalls als Werbungskosten abgesetzt werden.
Nachweis der Nutzung: Das Fahrtenbuch
Für die private Nutzung deines Dienstrads musst du 0,25 Prozent des Listenpreises als geldwerten Vorteil versteuern. Der Listenpreis ist die unverbindliche Bruttopreisempfehlung des Händlers oder Herstellers zum Zeitpunkt der ersten Nutzung. Du kannst die private Nutzung entweder anhand eines Fahrtenbuchs nachweisen oder pauschal berechnen.
In manchen Fällen lohnt es sich, ein Fahrtenbuch zu führen. Vor allem für Selbstständige kann es notwendig sein, berufliche Fahrten genau zu dokumentieren, wie T-Online berichtet. Für Angestellte lohnt sich das Fahrtenbuch nur, wenn die privaten Fahrten sehr gering sind. Ansonsten ist der Aufwand meist nicht gerechtfertigt, da die pauschal berechneten Steuern relativ niedrig sind.
Fazit: Die steuerlichen Vorteile des Dienstrades
Ein Dienstrad kann dir nicht nur helfen, die Umwelt zu schonen und gesund zur Arbeit zu kommen, sondern bietet auch attraktive steuerliche Vorteile. Nutze die Möglichkeiten der Gehaltsumwandlung und die steuerlichen Vergünstigungen, indem du dein Dienstrad zu mindestens 10 Prozent beruflich nutzt. Achte darauf, die Entfernungspauschale und gegebenenfalls Reparaturkosten korrekt in deiner Steuererklärung anzusetzen.