Niemand wünscht sich, irgendwann mal eine gewisse Zeit im Gefängnis verbringen zu müssen. Dass sich eine Inhaftierung durchaus auf den Job und soziale Kontakte auswirken kann, ist den meisten Menschen bereits bekannt. Doch wie sieht es mit der Rente aus? Haben Häftlinge einen Anspruch auf Rente? Schließlich herrscht in Deutschlands Gefängnissen eine Arbeitspflicht. Wie viel Geld sie im Ruhestand erhalten, erfährst du hier.
Rente Häftlinge: Trotz Arbeitspflicht sind sie nicht rentenversichert
Während ihrer Haftzeit müssen Gefangene arbeiten, wie es von Justiz.NRW vorgeschrieben ist. Trotz dieser Arbeitspflicht werden ihnen jedoch keine Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt. Die Deutsche Rentenversicherung bestätigt, dass Gefangene, die in deutschen Gefängnissen arbeiten, nicht rentenversichert sind:
„Für die Tätigkeiten während der Haftzeit werden zwar ein Arbeitsentgelt oder eine Ausbildungsbeihilfe gezahlt, da es sich jedoch um kein abhängiges Beschäftigungsverhältnis handelt, kann bei einer Gefängnisarbeit keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung entstehen.“
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Rentenbeiträge sollten eigentlich von den Bundesländern übernommen werden
Doch eigentlich sollten Häftlinge, die im Gefängnis arbeiten, längst rentenversichert sein. Denn schon 1976 wurde im Bundesstrafvollzugsgesetz festgehalten, dass auch Inhaftierte in die Rentenversicherung einbezogen werden sollten. Diese Maßnahme wurde jedoch nie umgesetzt. Das Bundesarbeitsministerium erklärt, dass die Länder Bedenken gegen eine solche Änderung haben, da sie in diesem Fall die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung übernehmen müssten.
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Strafgefangene haben bisher nur eine Möglichkeit, ihre spätere Rente während der Haftzeit aufzubessern: Sie müssen freiwillige Rentenbeiträge aus eigener Tasche zahlen, erklärt das Informationsportal ihre-vorsorge.de. Ein Umstand, der oftmals dafür verantwortlich ist, dass langjährig Inhaftierte im Alter auf Grundsicherung angewiesen sind, da sie nicht genug Rentenansprüche aufbauen konnten.