BAföG-Empfänger:innen werden bald mehr Geld erhalten. Darüber hinaus sollen Studienanfänger:innen aus einkommensschwachen Familien eine zusätzliche finanzielle Unterstützung erhalten. Dies wurde am vergangenen Donnerstag vom Bundestag beschlossen. Wie viel hoch die BAföG-Sätze zukünftig ausfallen sollen, erfährst du hier.
Schüler:innen und Studierende bekommen bald mehr BAföG
Ab dem neuen Schuljahr und kommenden Wintersemester erhalten bedürftige Schüler:innen und Studierende eine erhöhte BAföG-Förderung. Die Reform der Ampel-Koalition wurde am Donnerstag vom Bundestag mit Zustimmung von SPD, Grünen und FDP beschlossen.
Darüber hinaus sollen gemäß der Reform Studienanfänger:innen aus finanziell schwächer gestellten Haushalten zukünftig eine Studienstarthilfe in Höhe von 1000 Euro erhalten.
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So hoch soll das BAföG zukünftig ausfallen
Der Grundbedarf für Studierende wird ab dem Wintersemester von 452 auf 475 Euro angehoben. Gleichzeitig steigt die Wohnpauschale für Studierende, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen, von 360 auf 380 Euro. In Summe ergibt sich somit eine Erhöhung von 812 auf 855 Euro.
Zusätzlich können ältere Studierende, die ihre Krankenversicherung selbst zahlen müssen, da sie nicht mehr über ihre Eltern versichert sind, aktuell einen Zuschlag von 122 Euro erhalten. Der Höchstsatz beträgt derzeit daher 934 Euro und soll künftig auf 992 Euro angehoben werden.
Die BAföG-Sätze für Schüler:innen werden mit der Reform ebenfalls erhöht. Diese Erhöhung soll bereits ab dem 1. August wirksam werden, rechtzeitig zum Beginn des neuen Schuljahres.
Es gelten auch höhere Freibeträge
Die geplante Reform strebt an, den Kreis der BAföG-Empfänger:innen zu erweitern, was ein Hauptziel der Ampelkoalition ist. Dafür sollen die Freibeträge um 5,25 Prozent angehoben werden. Diese Erhöhung ermöglicht es Eltern und BAföG-Empfänger:innen, künftig ein höheres Einkommen zu erzielen, ohne dass sie automatisch aus der BAföG-Förderung ausscheiden.
In den letzten Jahren ist die Anzahl der BAföG-Empfänger:innen deutlich gesunken. Im Jahr 2022 erhielten nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 630.000 Personen BAföG-Leistungen, im Vergleich zu 979.000 Personen vor zehn Jahren.
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BAföG-Reform: Einfacherer Wechsel der Studienfachrichtung
Das Gesetz bringt auch weitere Verbesserungen für Berechtigte mit sich, beispielsweise beim Wechsel des Studienfachs und im Antragsverfahren. Studierende können zukünftig bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bis zum Beginn ihres fünften Semesters das Fach wechseln.
Ohne Angabe von Gründen soll ein Fachwechsel bis zum vierten Semester möglich sein. Bisher war ein Wechsel der Fachrichtung nur bis zum Beginn des dritten Semesters gestattet.
Quellen: Spiegel, Tagesschau und MDR