Im Sommer 2024 steigen die Renten in Ost und West um 4,57 Prozent. Doch nicht nur das. Im Juli 2024 erhalten Witwen, Witwer und Erwerbsgeminderte zusätzlich einen Renten-Zuschlag von bis zu 7,5 Prozent. Betroffene fragen sich nun, ob sie den Renten-Zuschlag beantragen müssen oder ob dieser automatisch gewährt wird. Wir klären auf.
Wer hat Anspruch auf den Renten-Zuschlag?
Der vom Gesetzgeber eingeführte Zuschlag für etwa drei Millionen Erwerbsminderungsrenten wird im Juli 2024 zum ersten Mal zusätzlich zur allgemeinen Rentenanpassung ausgezahlt. „Einen Anspruch auf den Zuschlag haben Rentnerinnen und Rentner, deren Erwerbsminderungsrente in der Zeit von Januar 2001 bis Dezember 2018 begonnen hat“, heißt es laut der Deutschen Rentenversicherung.
Auch auf sogenannte Nachfolgerenten, das heißt Altersrenten oder Hinterbliebenenrenten, die direkt auf die Erwerbsminderungsrenten folgen, wird der Zuschlag gezahlt. Bei einem Beginn der Erwerbsminderungsrente zwischen Januar 2001 und Juni 2014 gibt es ab Mitte des Jahres 7,5 Prozent mehr Geld.
Liegt der Rentenbeginn zwischen Juli 2014 und Dezember 2018, beträgt der Zuschlag 4,5 Prozent. Zuerst wird die bisherige Erwerbsminderungsrente um die allgemeine Anpassung von 4,57 Prozent erhöht, und auf diesen neuen Betrag wird dann der zusätzliche Zuschlag angewendet.
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Muss der Renten-Zuschlag beantragt werden?
Nein, anspruchsberechtigte Personen müssen nichts unternehmen, um den Zuschlag zu erhalten. Die Deutsche Rentenversicherung wird im Juli alle Berechtigten separat benachrichtigen und über ihren Anspruch sowie die Höhe der Zahlung informieren.
Neben dem Bescheid zur Rentenanpassung erhalten die Begünstigten einen separaten Brief zum Rentenzuschlag. Die Auszahlung erfolgt automatisch, ein Antrag ist nicht erforderlich.
Wann wird das Geld überwiesen?
Das Geld wird zunächst unabhängig von der Rente in einer separaten Überweisung zwischen dem 10. und 20. Juli ausgezahlt. Erst ab Dezember 2025 werden Zuschlag und Rente zusammen in einer einzigen Summe überwiesen.
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