In vielen deutschen Städten müssen Urlauber:innen zusätzlich zum regulären Übernachtungspreis noch eine sogenannte Bettensteuer zahlen. Was genau es damit auf sich hat, in welchen Städten sie gezahlt werden muss und wie hoch die Bettensteuer überhaupt ist, erfährst du in diesem Artikel.
Alles zur „Bettensteuer“:
Was ist die Bettensteuer?
Ob in Hotels, Ferienunterkünften oder auf Campingplätzen – in vielen Städten müssen Tourist:innen zusätzlich zum regulären Übernachtungspreis noch die sogenannte Bettensteuer zahlen. Die offizielle Bezeichnung für die Bettensteuer ist Kulturförderabgabe. Wie der Name bereits sagt, soll sie vor allem der Kultur und dem Tourismus in der jeweiligen Stadt zugutekommen. In den meisten Städten fließt sie jedoch in den allgemeinen Haushalt mit ein und erfüllt somit ihren ursprünglichen Zweck nicht mehr.
Wie hoch ist die Bettensteuer?
Die Bettensteuer ist immer abhängig vom jeweiligen Übernachtungspreis. Für Hotels beträgt sie meistens etwa fünf Prozent des Zimmerpreises. Die Besitzer:innen können dabei jedoch selbst entscheiden, ob die Besucher:innen diese Kosten noch zusätzlich zahlen müssen oder ob das Hotel die Kosten übernimmt.
In welchen Städten muss man eine Bettensteuer bezahlen?
Wo und in welchen Fällen man eine Bettensteuer zahlen muss, ist nicht ganz einheitlich geregelt. In den meisten Städten, in denen eine Bettensteuer fällig wird, gilt diese jedoch nur für private Übernachtungen. Das bedeutet, bei Buchungen über den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin fällt keine Bettensteuer an.
Das gilt in allen Städten außer in Leipzig. Hier musst du auch auf Übernachtungen, die dienstlich notwendig sind, Bettensteuer bezahlen. Ansonsten musst du in den folgenden Städten noch eine Bettensteuer zahlen:
- Berlin
- Bonn
- Borgwedel
- Bremen und Bremerhaven
- Cuxhaven
- Dahlem
- Damp
- Dresden
- Dortmund
- Eisenach
- Erfurt
- Flensburg
- Frankfurt am Main
- Freiburg im Breisgau
- Gera
- Hamburg
- Hürtgenwald
- Kirchheim
- Kleve
- Köln
- Königswinter
- Lautertal
- Lörrach
- Lüneburg
- Münster
- Nideggen
- Potsdam
- Raunheim
- Rheinhausen (Breisgau)
- Ringsheim
- Saalburg-Ebersdorf
- Schwerin
- Trier
- Überlingen
- Weimar
- Weiskirchen (Saarland)
- Wertheim
- Wismar
Fazit: Informiere dich vor deiner Reise über die Bettensteuer
Da die Bettensteuer nicht bundesweit einheitlich geregelt ist, macht es Sinn, sich vorab einmal darüber zu informieren. In einigen Städten brauchst du nämlich gesonderte Papiere, wenn du hier übernachten möchtest. Zudem sind Gruppenreisen auch nicht überall möglich, beziehungsweise werden in diesem Fall gesondert besteuert.
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