Zum 1. Juli steigen die Renten in Ost und West um 4,57 Prozent. Doch nicht nur das. Im Juli 2024 erhalten Witwen, Witwer und Erwerbsgeminderte zusätzlich einen Renten-Zuschlag von bis zu 7,5 Prozent. Wann genau dieser auf dem Konto landet, liest du hier.
Renten-Zuschlag: Wer ab Juli mehr Geld erhält
Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung erhalten alle, deren Erwerbsminderungsrente zwischen 2001 und 2018 begonnen hat, einen Zuschlag. Dabei berechnet sich dieser aus den persönlichen Rentenpunkten, die bis zum 30. Juni 2024 gesammelt wurden. Wer zwischen Januar 2001 und Juni 2014 in Rente ging, bekommt 7,5 Prozent Zuschlag. Für Rentenbeginn zwischen Juli 2014 und Dezember 2018 beträgt der Zuschlag 4,5 Prozent.
Vom Renten-Zuschlag profitieren auch diejenigen, die aktuell eine Altersrente oder Hinterbliebenenrente beziehen. Voraussetzung ist, dass sie zuvor eine Erwerbsminderungsrente erhalten haben. Dadurch werden die Rentenleistungen für viele Betroffene verbessert.
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Wann wird der Renten-Zuschlag ausgezahlt?
Im Juli informiert die Deutsche Rentenversicherung Anspruchsberechtigte über ihren Renten-Zuschlag. Die Mitteilung enthält die Höhe des Zuschlags. Außerdem wird der Zeitraum für die Auszahlung genannt. Doch aufgepasst: Der Renten-Zuschlag wird unabhängig von der Rentenzahlung überwiesen.
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Für Anspruchsberechtigte bedeutet dies: Die Auszahlung erfolgt zwischen dem 10. und 20. des Monats. Ab Dezember 2025 wird der Zuschlag nicht mehr separat ausgezahlt. Stattdessen erfolgt die Auszahlung zusammen mit der Rente. Ab diesem Zeitpunkt erhalten Rentner den Zuschlag in einer Summe mit ihrer Rente.
Muss für die Auszahlung ein Antrag gestellt werden?
Nein, anspruchsberechtigte Personen müssen nichts unternehmen, um den Zuschlag zu erhalten. Die Deutsche Rentenversicherung wird im Juli alle Berechtigten separat benachrichtigen und über ihren Anspruch sowie die Höhe der Zahlung informieren.
Neben dem Bescheid zur Rentenanpassung erhalten die Begünstigten einen separaten Brief zum Rentenzuschlag. Die Auszahlung erfolgt automatisch, ein Antrag ist nicht erforderlich.