Während die meisten Vierbeiner ein sehr entspanntes Leben zwischen Schlafen, Leckerlis und Gassi Gehen genießen, arbeiten andere Fellnasen richtig hart. Polizeihunde, Blindenhunde, Rettungshunde und Co. übernehmen deshalb oft den größten Teil ihres Lebens einen Job. Doch gibt es so etwas wie Rente für Hunde? Können die Vierbeiner auch eine Altersvorsorge bekommen? Wir haben uns schlaugemacht.
Unsere Autorin Anika ist mit ihrem Hund Sherlock das Dream-Team schlechthin. Alle Tipps und Tricks, die Anika in ihren Artikeln gibt, sind deshalb Hunde-approved und vorher gemeinsam mit Sherlock ausprobiert worden.
Rente für Hunde: Bekommen manche Hunde im Alter Geld?
Grundsätzlich können Hunde in Deutschland keine Rente bekommen. Die Vierbeiner leben leider gar nicht so lange, um ausreichend in die Rentenkasse anzuzahlen, wie es die Deutsche Rentenversicherung für die gesetzliche Rente für Menschen vorsieht. Zudem gelten die Vierbeiner in Deutschland als Sache.
Allerdings gibt es hier, wie so oft, besondere Regelungen, die es möglich machen, dass die Vierbeiner im Alter Geld bekommen. Diese Ausnahmen gelten, wenn die Fellnasen in jungen Jahren wichtigen Aufgaben nachgegangen sind – wie zum Beispiel Polizeihunde oder Blindenhunde.
Rente für Polizei- und Blindenhunde: Was steckt dahinter?
Wenn Polizeihunde in Deutschland in den „Ruhestand“ gehen, bleiben sie zwar im Besitz des Landes, gehen aber in der Regel in den alleinigen Besitz des/der Hundeführers/in über und müssen nicht mehr zu Einsätzen. Das Land übernimmt in den meisten Fällen die Tierarztkosten für die Fellnase und zahlt sogar einen Unterhalt für den ehemaligen Diensthund.
Ein ‚einfaches‘ Haustier bekommt in der Regel allerdings keine Rente, da es auch nicht in Pension geht und keinen Dienst für das Land geleistet hat. Doch wie hoch fällt so eine Rente für die Polizeihunde aus? In Bayern liegt diese zum Beispiel bei 60 Euro monatlich. Das Geld geht in diesem Zusammenhang an den/die Halter:in des pensionierten Polizeihundes. Die Rente soll hierbei eine Entlastung für Futterkosten und Arztbesuche sein.
Doch auch für Blindenhunde gilt eine besondere Regelung. Diese sind in Deutschland nicht versorgungspflichtig. Laut echo24.de gelten sie aber als „Hilfsmittel nach § 33 SGB V, deren Kosten unter bestimmten Voraussetzungen von den Krankenkassen übernommen werden“. Die Anschaffung dieser speziellen Fellnasen ist allerdings mit 20.000 bis 30.000 Euro sehr kostenintensiv, weshalb viele Krankenkassen die Kostenübernahme oft ablehnen. In der Regel werden aber neben der Anschaffung auch die laufenden Kosten für Haltung, Futter, Pflege und weitere Ausbildung des Blindenhundes übernommen.
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