Wenn dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin stirbt, hast du in vielen Fällen Anspruch auf die sogenannte Witwenrente. Um diese zu erlangen, müsst ihr jedoch vor dem Todesfall mindestens ein Jahr verheiratete gewesen sein. Doch was passiert, wenn ihr zwar verheiratet wart, euch dann aber habt scheiden lassen? Ob du trotz der Scheidung immer noch Anspruch auf die Witwenrente hast, verraten wir dir in diesem Artikel.
Alles zur „Witwenrente nach Scheidung“:
Erhält man auch nach der Scheidung noch Witwenrente?
Wenn dein Ex-Ehepartner oder deine Ex-Ehepartnerin stirbt, erhältst du in der Regel keine Witwenrente. Denn dadurch, dass ihr nicht mehr verheiratet seid, gibt es keinen Grund mehr, dass du noch Ansprüche darauf hast. Lediglich bei Beamten gilt hier eine andere Regelung. Wenn dein Ex-Ehepartner oder deine Ex-Ehepartnerin verbeamtet war, kannst du unter bestimmten Voraussetzungen das sogenannte Witwengeld erhalten. Anspruch darauf hast du, wenn du einer der folgenden Bedingungen erfüllst:
- Du hast Anspruch auf einen schuldrechtlichen Versorgungsausgleich.
- Du bist erwerbsgemindert.
- Du erziehst mindestens ein Kind, das Anspruch auf Waisengeld hat.
- Du bist mindestens 60 Jahre alt.
Du kannst das Witwengeld einfach beim Dienstherrn deines geschiedenen Partners oder deiner geschiedenen Partnerin beantragen.
Witwenrente nach Scheidung: Diese Ausnahmeregelungen gibt es
Doch auch wenn dein Partner oder deiner Partnerin nicht verbeamtet war, gibt es einige Ausnahmefälle, in denen du dennoch eine Witwenrente erhältst. Dazu müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Scheidung ist bereits vor dem 1. Juli 1977 erfolgt.
- Du hast nach der Scheidung nicht wieder geheiratet.
- Dein geschiedener Partner/ deine geschiedene Partnerin muss bis zu seinem oder ihrem Tod mindestens fünf Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben oder bereits Rente bezogen haben.
- Du musst im letzten Jahr vor dem Todeszeitpunkt Anspruch auf eine Unterhaltszahlung gehabt oder sogar Unterhalt erhalten haben.
Wenn diese Anforderungen erfüllt sind, hast du sehr wahrscheinlich einen Anspruch auf die Witwenrente. Der Grund dafür, dass die Scheidung bereits vor dem 1. Juli 1977 erfolgt sein muss, liegt übrigens darin, dass ab diesem Datum der Versorgungsausgleich eingeführt wurde. Damit ist geregelt, dass beide Partner:innen nach der Trennung die gleichen Rentenansprüche haben. Bei Scheidungen vor diesem Datum wurde kein Versorgungsausgleich durchgeführt, weshalb du stattdessen Anspruch auf Witwenrente hast.
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Fazit: Nach erneuter Hochzeit erlischt der Anspruch auf Witwenrente
Wenn du dich nach dem Tod deines Ex-Partners oder deiner Ex-Partnerin dazu entscheidest, wieder zu heiraten, so erlischt auch dein Anspruch auf Witwenrente. Sollte dein:e neue:r Partner:in jedoch ebenfalls versterben oder ihr euch wieder scheiden lasst, hast du wieder Anspruch auf die Witwenrente deines ersten Ehepartners beziehungsweise deiner ersten Ehepartnerin.