Die Ampel-Koalition plant, das Arbeiten über das Renteneintrittsalter hinaus attraktiver zu gestalten. So plant diese die Einführung einer sogenannten Rentenaufschubprämie. Was steckt dahinter und wie soll diese aussehen? Die Antworten auf diese Fragen findest du hier.
Rentenaufschubprämie: Was ist das?
Rentner:innen, die weiterhin arbeiten möchten, sollten nicht nur den Arbeitgeberanteil zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung ausgezahlt bekommen können, sondern auch die Möglichkeit einer sogenannten Rentenaufschubprämie haben. Damit würde Mitarbeitende, die über die Altersgrenze hinaus arbeiten, vom Staat eine Prämie in Höhe der sonst ausgezahlten Rente erhalten.
Das bedeutet: Sollte dieser Plan nach den Debatten im Bundestag Bestand haben, besteht für länger arbeitende Personen die Möglichkeit, doppelt Geld zu bekommen – zum einen den Lohn und zum anderen die Rentenaufschubprämie. Ob diese Prämie besteuert werden muss, ist noch unklar. Das Ziel dieser Prämie ist jedoch deutlich: Sie soll ältere Arbeitnehmende länger im Job halten und somit den Fachkräftemangel lindern.
Wie hoch ist die Rentenaufschubprämie?
Der individuelle Nutzen aus der Rentenaufschubprämie variiert je nach mehreren Faktoren. So sind die Dauer der Erwerbstätigkeit, das Gehalt und die Sozialversicherungsbeiträge relevant. Ein Beispiel: Eine Person, die eine berechnete Rente von 1000 Euro erhalten würde, könnte nach einem weiteren Jahr Arbeit im Rentenalter mehr als 12.000 Euro zusätzlich erhalten.
„Für einen Durchschnittsverdiener mit heute rund 45.000 Euro Jahresgehalt kämen nach zwei Jahren ungefähr 47.000 Euro Rente auf einen Schlag zusammen – abgabenfrei“, berichtet der Spiegel.
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Wer kann die Rentenaufschubprämie erhalten?
Die Rentenaufschubprämie steht allen Beschäftigten offen, die mit 67 Jahren noch arbeiten. Für alle nach 1963 Geborenen ist dies laut der Deutschen Rentenversicherung das reguläre Renteneintrittsalter. Wenn dieser Zeitpunkt näher rückt und man sich vorstellen kann, weiterzuarbeiten, kann man dies tun und bei Renteneintritt die Rentenaufschubprämie erhalten. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, ohne weiteren Anreiz rechtzeitig in den Ruhestand zu gehen.