Wer Erwerbsminderungsrente bezieht, hat dennoch oft die Möglichkeit, nebenbei zu arbeiten und such ein bisschen Geld hinzuzuverdienen. Allerdings geht das nicht unbegrenzt und oft müssen Betroffene mit höheren Steuern oder sogar Nachzahlungen rechnen. Welche Abgaben bei der Erwerbsminderungsrente anfallen, verraten wir dir in diesem Artikel.
Alles zu den Abgaben bei der Erwerbsminderungsrente:
Was ist die Erwerbsminderungsrente?
Wenn du aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr dazu in der Lage bist, in deinem ursprünglich erlernten Beruf mehr als drei Stunden pro Tag zu arbeiten, so hast du meist Anspruch auf die volle Erwerbsminderungsrente. Kannst du pro Tag zwar noch mindestens drei, aber nicht mehr als sechs Stunden arbeiten, so erhältst du die teilweise Erwerbsminderungsrente.
Grundsätzlich hast du die Möglichkeit, trotz Bezug der Erwerbsminderungsrente noch nebenbei zu arbeiten. Du darfst jedoch die entsprechende Stundenanzahl nicht überschreiten. Wenn du die volle Erwerbsminderungsrente beziehst, darfst du im Jahr bis zu 18.558,75 Euro hinzuverdienen, ohne dass du Abstriche bei der Erwerbsminderungsrente machen musst. Alles, was darüber hinaus geht, wird zu 40 Prozent auf deine Rente angerechnet und dann abgezogen.
Bei einer Teilerwerbsminderungsrente ist die Höhe der Hinzuverdienstgrenze sehr individuell. Sie muss jedoch bei mindestens 37.117,50 Euro im Jahr liegen.
In diesem Fall musst du Abgaben zahlen
Grundsätzlich zahlst du bei deiner Lohnabrechnung ähnlich hohe Bezüge wie andere Arbeitnehmer:innen auch. Dazu zählen unter anderem die Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und natürlich auch die Lohnsteuer.
Du zahlst jedoch keine Arbeitslosenversicherung. Das gilt zumindest für die volle Erwerbsminderungsrente. Beziehst du sie, bist du nämlich nicht arbeitslosenversicherungspflichtig. Weder du noch dein Arbeitgeber oder deine Arbeitgeberin müssen daher in die Arbeitslosenversicherung einzahlen. Du hast aber auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu dieser Zeit.
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Und auch bei der Krankenversicherung gibt es noch einen kleinen Unterschied. Während der Beitragssatz bei anderen Arbeitnehmer:innen meist bei 14,6 Prozent liegt, liegt er bei Menschen, die die volle Erwerbsminderungsrente beziehen, nur bei 14 Prozent. Du als Arbeitnehmer:in zahlst in diesem Fall aber nur die Hälfte davon und liegst somit bei 7 Prozent.
Fazit: Auch die Erwerbsminderungsrente ist steuerpflichtig
Die Rente ist zwar grundsätzlich steuerpflichtig, solange du jedoch nur die Erwerbsminderungsrente beziehst, musst du meist keine Steuern zahlen. Das ändert sich jedoch, sobald du dauerhaft einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehst. In diesem Fall kann es sein, dass du Steuern nachzahlen musst. Zu einer Steuererklärung bist du immer verpflichtet, wenn du Erwerbsminderungsrente und Lohn erhältst.