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Kindergeld: So viel mehr gibt es für Beamten-Kinder

Wer in Deutschland Kinder hat, kann normalerweise auf staatliche Unterstützung zählen. Beamte erhalten zusätzlich zum Kindergeld noch eine weitere Leistung.

Auf einem Stempel steht die Aufschrift "Kindergeld".
© IMAGO/Bihlmayerfotografie

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Das Kindergeld dient als finanzielle Unterstützung, um Familien zu entlasten. Doch immer wieder hört man, dass Beamt:innen mehr Kindergeld erhalten. Doch ist das wirklich so? Wir sind dieser Frage auf den Grund gegangen.

Erhalten Beamte mehr Kindergeld? 

Auch Beamte:innen haben Anspruch auf Kindergeld, sofern sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen. Der Betrag liegt auch für sie bei 250 Euro pro Kind. Doch neben dem Kindergeld erhalten sie noch eine weitere Leistung.

Zusätzlich haben Beamt:innen Anspruch auf einen Familienzuschlag, der als soziale Komponente zum Grundgehalt gezahlt wird. Laut DBB Beamtenbund und Tarifunion gibt es dabei zwei Stufen. Die zweite Stufe umfasst verheiratete Beamt:innen, Beamt:innen in eingetragenen Lebenspartnerschaften sowie deren Kinder.

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Wie hoch fällt der Familienzuschlag aus?

Die Höhe des Familienzuschlags wird sowohl vom jeweiligen Dienstherrn als auch von der Kinderzahl beeinflusst. Jedes Bundesland und der Bund gestalten diese Leistung unterschiedlich. Auch die Abstufungen je nach Anzahl der Kinder variieren von Bundesland zu Bundesland.

Dabei sieht der Familienzuschlag für Bundesbeamt:innen seit 1. März 2024 wie folgt aus:

  • 317,66 Euro für Stufe 2
  • zusätzlich 146,38 Euro für das zweite zu berücksichtigende Kind
  • zusätzlich 456,06 Euro für jedes weitere zu berücksichtigende Kind

Ein Bundesbeamter mit drei Kindern bekommt neben dem Kindergeld noch einmal 920,10 Euro monatlich dazu. Doch nicht nur das. Zusätzlich gibt es Erhöhungsbeträge für die Besoldungsgruppen A3 bis A5 sowie für Anwärter:innen im einfachen Dienst, die sich im niedrigen ein- bis zweistelligen Bereich bewegen. 

Zudem erhalten Beamt:innen der Besoldungsgruppen A3 bis A8 einen Anrechnungsbetrag von 144,27 Euro, während Beamt:innen der Besoldungsgruppen A9 bis A12 einen Anrechnungsbetrag von 153,15 Euro erhalten.

Das gilt, wenn der Dienstherr ein Bundesland ist

Wenn der Dienstherr eines Beamten beziehungsweise einer Beamtin  ein Bundesland und nicht der Bund ist, gelten abweichende Regelungen. In Bayern zum Beispiel werden Beamte in sogenannte Ortsklassen eingeteilt, um den unterschiedlichen Wohnkosten Rechnung zu tragen. Seit dem 1. Januar 2023 erhalten bayrische Beamte je nach Ortsklasse folgende Zuschläge:

  • für ein Kind: zwischen 305,34 Euro und 480,52 Euro
  • für zwei Kinder: zwischen 446,07 Euro und 690,66 Euro
  • für das dritte Kind: zuzüglich zwischen 436,16 Euro und 505,63 Euro
  • für jedes weitere Kind: zuzüglich zwischen 522,16 Euro und 734,95 Euro

Darum erhalten Arbeitnehmende nur Kindergeld

Warum erhalten Kinder von Beamten deutlich höhere Zahlungen vom Staat? Dies beruht auf dem sogenannten Alimentationsprinzip. Laut Bundesinnenministerium soll dadurch gewährleistet werden, dass Beamt:innen sich voll und ganz ihrem Beruf widmen können. „Nur ein wirtschaftlich unabhängiges Berufsbeamtentum kann die Aufgaben erfüllen, die ihm von der Verfassung zugewiesen sind.“

Quellen: Münchner Merkur, HNA und Focus