Ob im Theater, in der Stadtbibliothek oder im öffentlichen Nahverkehr: Seniorinnen und Senioren können zahlreiche Vergünstigungen in Anspruch nehmen, wenn sie ihren Rentenausweis vorzeigen. Doch wie sieht es bei der Bank aus. Müssen Rentner:innen Kontoführungsgebühren bezahlen? Hier erfährst du die Antwort.
Kontoführungsgebühren: Müssen Rentner:innen sie bezahlen?
Banken bieten oft spezielle Konditionen für junge Menschen an, damit sie von Kontoführungsgebühren befreit sind, solange sie noch nicht viel verdienen. Für Rentner und Rentnerinnen gelten solche Vergünstigungen jedoch in der Regel nicht. Das heißt: Auch als Rentner oder Rentnerin gelten bei den Kontoführungsgebühren dieselben Regeln wie für Berufstätige. Ob Gebühren anfallen, hängt von der Bank und dem monatlichen Geldeingang ab.
Vollständig kostenlose Girokonten sind selten geworden, aber viele Banken bieten gebührenfreie Konten an, wenn ein bestimmter monatlicher Mindestbetrag auf dem Konto eingeht. Wenn deine Rente hoch genug ist oder regelmäßig über ausreichend hohe Einnahmen verfügst, zahlst du bei diesen Banken keine Kontoführungsgebühren.
Der erforderliche monatliche Geldeingang beträgt in der Regel mindestens 700 Euro. Solche Angebote bieten unter anderem Direktbanken wie die Consorsbank, DKB, ING und Comdirect an.
Können Rentner:innen Kontoführungsgebühren von der Steuer absetzen?
Natürlich ist das möglich. Auch Rentner:innen können die Kontoführungsgebühren von der Steuer absetzen. So haben Rentner:innen die Möglichkeit, in ihrer Steuererklärung eine Pauschale von 16 Euro pro Jahr für Kontoführungsgebühren anzusetzen. Diese Pauschale wird vom Finanzamt üblicherweise ohne weiteren Nachweis anerkannt.
Falls die tatsächlichen Kontoführungsgebühren höher als 16 Euro sind, können Rentner auch diese höheren Kosten geltend machen, müssen jedoch entsprechende Belege vorlegen.
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