Bist du Mitglied in einem Fitnessstudio? Es ist einer der Verträge, die viele von uns in einem Moment der Motivation leichtfertig abschließen und die langfristigen Kosten darüber hinaus gerne mal vergessen. Schließlich tut man sich damit etwas Gutes und wenn man viel Geld dafür bezahlt, ist man eher geneigt, die Mitgliedschaft auch zu nutzen, damit es sich richtig lohnt. Kommt dir dieser Gedankengang bekannt vor? Was passiert, wenn du deine Beiträge nicht mehr zahlen kannst oder aus anderen Gründen aussetzt, erfährst du hier.
Alles zur Zahlung von Fitnessstudiobeiträgen
Fitnessstudio nicht gezahlt? Die Gründe sind vielseitig
Das Nichtbezahlen der Mitgliedsbeiträge fürs Fitnessstudio kann viele Gründe haben: Manche können es sich schlichtweg nicht auf Dauer leisten, weil sie zum Beispiel weniger Einkommen haben als bei Vertragsabschluss oder andere laufenden Kosten das Budget sprengen. Es gibt aber auch diejenigen, die ihren Beitrag ganz bewusst einbehalten, weil sie unzufrieden mit der Leistung des Studios sind oder wegen Krankheit, Umzug oder aus zeitlichen Gründen nicht trainieren können. Alle Gründe sind irgendwie nachvollziehbar – allerdings ist es keine gute Idee, die Zahlungen einfach auszusetzen.
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Vertrag im Studio unterschreiben? Darauf musst du vorher achten
Im Gesetz ist der Fitnessstudiovertrag nicht als eigener Vertrag geregelt, wie beispielsweise der Kauf- oder Werkvertrag. Deswegen werden die konkreten Rechte und Pflichten von den Studiobetreiber:innen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) festgelegt. Doch nicht alle Klauseln, die in den Verträgen auftauchen, sind auch rechtlich zulässig, sagt die Verbraucherzentrale. So kann es sein, dass bestimmte Klauseln unwirksam sind, wie zum Haftungsausschluss bei Verletzungen oder Diebstahl. Auch die sogenannte Getränkeklausel ist nur unter bestimmten Bedingungen rechtens, wie Stiftung Warentest erklärt.
Vorsicht: Bei Verträgen, die du im Studio unterschreibst, entfällt in der Regel auch die 14-tägige Widerrufsfrist, die du zum Beispiel online oder per Telefon (Fernabsatzvertrag) abschließt.
Das kann dir bei Nichtzahlung ans Fitnessstudio drohen
Trotz allem stellt der Nutzungsvertrag mit deinem Fitnessstudio eine rechtliche Grundlage dar. Sofern das Fitnessstudio dir die Leistung wie vereinbart zur Verfügung stellt, musst auch du deiner Pflicht der regelmäßigen und pünktlichen Zahlung nachkommen. Andernfalls können Mahngebühren anfallen – zahlst du nach eingegangener Mahnung immer noch nicht, können die Beitreiber:innen des Studios ein Inkassobüro beauftragen und gerichtlich gegen dich vorgehen. Das kann nicht nur sehr teuer, sondern auch unangenehm für dich werden, insbesondere wenn du keine Rechtsschutzversicherung hast.
So kannst du Mahngebühren und gerichtliche Schritte vermeiden
Im Grunde ist die Lösung ganz einfach: Setz dich mit dem Fitnessstudio in Verbindung und erkläre deine Situation. Wenn du beispielsweise zahlungsunfähig wirst, sprich das Studio direkt an – viele Betreiber:innen sind in diesem Fall kulant und räumen dir ein Sonderkündigungsrecht ein und ihr könnt eine Ratenzahlung vereinbaren. Das ist vielen lieber, als gar nichts von dir zu bekommen: Wer den regulären Beitrag nicht zahlen kann, wird auch kaum in der Lage sein, Mahngebühren zu tilgen.
Sonderkündigungsrechte können auch bei Erkrankungen, Angebotsänderungen, Preiserhöhungen oder Insolvenz des Studios eintreten. Diese müssen aber immer individuell geprüft und vor allem mit dem Fitnessstudio abgeklärt werden. Bei Unsicherheiten hole dir Unterstützung durch einen Anwalt oder eine Anwältin beziehungsweise wende dich an die Verbraucherzentrale.
Vorübergehend knapp bei Kasse? Fitnessstudiovertrag stilllegen
Manchmal ist man nur über einen kurzen Zeitraum nicht in der Lage, sein Fitnessstudio zu zahlen oder nutzt die Leistungen vorübergehend nicht. Bist du länger auf Reisen oder hast einfach gerade andere hohe Ausgaben, kannst du den Vertrag bei den meisten Studios für ein paar Monate ruhen lassen. In dieser Zeit zahlst du keinen Beitrag, darfst aber auch nicht trainieren. Normalerweise werden die ausgesetzten Monate ans Ende der Vertragslaufzeit gehängt.
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