Viele Arbeitgeber werben ihre Mitarbeitenden mit verschiedenen Benefits an: Vom Obstkorb bis hin zur betrieblichen Altersvorsorge ist alles dabei. Aber wie sieht es mit der Gesundheitsvorsorge aus? Denn was viele unterschätzen: Wer regelmäßig ins Fitnessstudio geht, tut damit aktiv etwas für seine Gesundheit und dafür, seltener krank zu werden. Das ist auch für den Arbeitgeber ein großer Vorteil. Sollte er da nicht etwas zu deinem Mitgliedsbeitrag beisteuern oder ihn ganz übernehmen? Wir wissen, wie du das hinkriegst.
Darum ist dein Training im Fitnessstudio auch für deinen Chef gut
Wie lange sitzt du jeden Tag am Schreibtisch vor deinem Laptop? Klar gibt es auch Berufe, bei denen man viel steht oder läuft, doch auch hier ist ein gesunder und starker Körper von Vorteil – und die beste Prävention für Krankschreibungen und Dienstausfälle. Deutschland stand 2018 in einem Ranking der Weltgesundheitsorganisation (WHO) auf Platz 15 der inaktivsten Länder. Das bedeutet: Über 40 Prozent von uns machen keinen oder kaum Sport und wir sitzen den Großteil des Tages – das ist nicht gesund.
Regelmäßiges Training im Fitnessstudio stärkt nicht nur deinen Körper, sondern tut auch deiner mentalen Gesundheit gut und verschafft dir echte Glücks- und Erfolgsmomente. Dabei musst du gar nicht jeden Tag zwei Stunden im Gym verbringen: Nutze deine Mittagspause für ein knackiges Workout und komme mit viel Energie wieder zurück an den Schreibtisch. Denn auch wenn wir gerne sagen, dass die Power für Sport fehlt – Bewegung kann sehr vitalisierend wirken.
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Was sagt die Rechtslage dazu?
Darf mein Arbeitgeber das Fitnessstudio überhaupt bezahlen? Die kurze Antwort lautet: Ja. Seit 2022 können Unternehmen laut § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG bis zu 50 Euro im Monat als geldwerten Vorteil steuerfrei an jeden Arbeitnehmenden geben. Firmenfitness wird dabei als betriebliche Gesundheitsförderungs-Maßnahme (BGF) immer beliebter und ist auch noch steuerlich absetzbar – wenn das mal keine Win-win-Situation ist!
Info: Ein geldwerter Vorteil ist ein Zusatz oder ein Extra des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin, der in Form einer Sachleistung erfolgt.
Viele Fitnessstudios bieten extra Konditionen für Firmenfitness an, aber sofern dein eigener Beitrag die Grenze von 50 Euro im Monat beziehungsweise 600 Euro im Jahr nicht übersteigt, kann der Arbeitgeber diesen also problemlos übernehmen. Natürlich kann er den geldwerten Vorteil auch für andere Extras einsetzen, doch es gibt viele gute Gründe, sie für die Gesundheit einzusetzen.
Mit diesen Argumenten fürs Fitnessstudio überzeugst du deinen Arbeitgeber
Wenn die Möglichkeit der steuerlichen Absetzbarkeit noch nicht reicht, um deinen Arbeitgeber davon zu überzeugen, dass er dein Fitnessstudio bezahlt, kannst du ihn mit diesen Argumenten überhäufen:
- Steigerung der körperlichen und mentalen Gesundheit der Mitarbeiter:innen
- Kostenreduzierung von bis zu 300 bis 500 Euro pro Krankheitstag
- Bindung der Mitarbeitenden an die Firma durch gesteigerte Zufriedenheit und Steigerung der Motivation
- Steuerliche Absetzbarkeit von Firmenfitness durch den steuerfreien Sachbezug
- Moderne und flexible Maßnahme zur Steigerung der Arbeitgeberattraktivität auf dem Arbeitsmarkt für Personal
- Oft gibt es flexible Firmenfitness-Verträge, die an die Bedürfnisse des Unternehmens angepasst sind
Fazit: Dein Arbeitgeber hat keinen Grund, es nicht zu zahlen
Sprich deinen Arbeitgeber auf die Übernahme deines Mitgliedsbeitrags für das Fitnessstudio an und bringe unsere Argumente mit ein – er wird bestimmt keinen nachvollziehbaren Grund mehr finden, es nicht zu tun. Außerdem werden dir sicher auch deine Kolleg:innen danken, wenn du für sie einen attraktiven Benefit anstößt. Und am Ende sind gesunde und motivierte Mitarbeitende schließlich der Schlüssel zum Unternehmenserfolg.
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