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Kurs im Fitnessstudio fällt aus: In diesem Fall bekommst du dein Geld zurück

Standest du auch schon einmal vor verschlossener Kursraumtür? Das ist extrem ärgerlich, besonders wenn man extra dafür den Mitgliedsbeitrag zahlt.

Leerer Fitnessraum Fragezeichen
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Nicht alle, die im Fitnessstudio angemeldet sind, haben Lust auf schwere Gewichte oder Laufband. Es gibt viele Menschen, die sich ihr Gym nach dem Kursangebot aussuchen, weil es beispielsweise günstiger ist, als einen Kurs im Yoga- oder Pilatesstudio zu buchen. Manche trainieren auch einfach lieber gemeinsam mit anderen oder haben spezielle Bedürfnisse, die durch einen bestimmten Kurs abgedeckt werden. Aber was, wenn genau dieser eine Kurs plötzlich ausfällt, verlegt oder ganz gestrichen wird? Wir haben die Antworten.

Kurs im Fitnessstudio fällt aus – und jetzt?

Wenn der Kurs kurzfristig ausfällt und du schon vor Ort bist, ist das besonders ärgerlich. Kann aber passieren, denn die Kursleiter:innen sind schließlich auch nur Menschen und können krank werden, Urlaub oder sonstige wichtige Termine haben. In der Regel gilt in diesem Fall: Pech gehabt. Wenn es sich um einen Kurs handelt, der im Mitgliedsbeitrag deines Fitnessstudios inbegriffen ist, hast du geringe Chancen auf eine Rückerstattung. Der Ausfall eines einzelnen Kurses ist wie ein defektes Trainingsgerät zu betrachten: Das muss zwar ersetzt oder repariert werden, aber dein Geld bekommst du deshalb nicht gleich zurück.

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Mein Kurs wurde dauerhaft gestrichen oder verlegt

Streicht dein Fitnessstudio den Kurs, der ausschlaggebend für deine Anmeldung in diesem Studio war, dauerhaft oder verlegt ihn auf eine Zeit, die für dich unmöglich ist, besteht die Chance auf ein Sonderkündigungsrecht. Aber Achtung: dieses steht dir nicht automatisch zu.

Stiftung Warentest erklärt: Ein außerordentliches Kündigungsrecht steht dir nur dann zu, wenn der verlegte oder gestrichene Kurs so wichtig für dich war, dass du den Vertrag mit dem Studio ohne ihn nicht geschlossen hättest. Das musst du in deiner Kündigung schriftlich darlegen und glaubhaft belegen.

Zuvor solltest du dein Studio schriftlich auffordern, den Kurs wieder ins Programm aufzunehmen oder auf die ursprüngliche Zeit zurückzuverlegen. Schicke diese Aufforderung unbedingt per Einschreiben mit Rückschein und setze eine angemessene Frist. Reagiert das Fitnessstudio nicht darauf, kannst du laut Stiftung Warentest die fristlose Kündigung einreichen. Sollte das Studio die monatlichen Beiträge von deinem Konto abbuchen, widerrufe auf jeden Fall auch die Einzugsermächtigung.

Fazit: In der Regel gibt es kein Geld zurück

Fällt dein Kurs im Fitnessstudio ab und an einmal aus, bekommst du nicht automatisch einen Teil deines Mitgliedsbeitrags erstattet. Wird das allerdings zur Gewohnheit oder der Kurs komplett gestrichen beziehungsweise verlegt, hast du die Chance auf ein Sonderkündigungsrecht. Achte nur darauf, dass du die oben genannten Schritte befolgst und informiere dich gegebenenfalls vorher bei der Verbraucherzentrale.

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