Veröffentlicht inGeld

BAföG-Rückzahlung: So kannst du Geld sparen

Studierende, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können, haben die Möglichkeit, Bafög zu beziehen. Was es bei der Rückzahlung zu beachten gilt, liest du hier.

Auf ein Sparschwein mit Abschlusshut fallen Münzen runter.
© Getty Images

Finanztrend Kakeibo: Auf diese Spar-Methode schwören alle Japaner!

Kakeibo ist ein Finanztrend aus Japan, mit dem sich mit einfachen Mitteln Geld einsparen lässt. Wie genau das funktioniert, erfahrt ihr bei uns.

Viele Studierende vergessen nach dem Studium, dass sie das BAföG zurückzahlen müssen. Denn die Studienförderung besteht nur zur Hälfte aus einem Zuschuss. Die restlichen 50 Prozent sind ein Darlehen. Dieses muss später zurückgezahlt werden. Was es bei der BAföG-Rückzahlung alles zu beachten gilt, erfährst du hier.

Wann beginnt die BAföG-Rückzahlung?

Die Pflicht zur Rückzahlung beginnt fünf Jahre nach dem Ende der maximalen Förderdauer, heißt es auf der Webseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Dabei entspricht die Förderdauer der Regelstudienzeit eines Studiengangs.

Bei einem Bachelorstudium in Betriebswirtschaftslehre beträgt diese zum Beispiel sechs Semester. Etwa viereinhalb bis fünf Jahre nach dem letzten förderfähigen Semester erhalten Studierende, die BAföG bezogen haben, einen Bescheid vom Bundesverwaltungsamt (BVA). Dieser Brief enthält den sogenannten Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid.

Dort steht, dass die Rückzahlung von 50 % des BAföGs, dem Staatsdarlehensanteil, jetzt erforderlich ist. In den letzten fünf Jahren sind darauf keine Zinsen angefallen. Dies liegt daran, dass das BAföG als zinsloses Darlehen vergeben wird. Daher ist die Rückzahlung ohne zusätzliche Zinskosten zu leisten.

Hinweis: Der Feststellungsbescheid legt die Darlehenshöhe und die Förderungsdauer fest. Überprüfe sofort, ob beides korrekt ist, und lege gegebenenfalls Widerspruch ein.

Welche Probleme bei der Zustellung des Briefes auftreten können

Die Zustellung des Briefes vom BVA kann schnell zum Problem werden. Denn viele Studierende haben sich inzwischen woanders niedergelassen und sind an ihrer alten Adresse nicht mehr erreichbar. Wenn das Amt auf die Suche nach der neuen Adresse gehen muss, fällt sofort eine Gebühr von 25 Euro an. Daher ist es klug, Adressänderungen so früh wie möglich mitzuteilen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden

Du magst unsere Themen? Dann lies uns auch bei Google News.

BAföG: Wie kann es zurückgezahlt werden?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, das BAföG zurückzuzahlen. Man fährt am günstigsten, wenn man die maximalen Beträge von 10.000 bzw. 10.010 Euro auf einmal zurückzahlt, da man in diesem Fall den höchsten Nachlass vom BVA erhält.

Die Höhe des Rabatts hängt davon ab, wie viel BAföG man erhalten hat. Bei einem Darlehen von 15.000 Euro liegt der Nachlasssatz beispielsweise bei 27,5 Prozent (gültig seit April 2020). Dieser Rabatt gilt nicht für die gesamten BAföG-Schulden, sondern nur für die Beträge von 10.000 bzw. 10.010 Euro. Eine Übersicht der aktuellen Nachlasssätze findet man auf der Webseite des Bundesverwaltungsamtes.

Eine Junge Frau schaut sich Dokumente an.
Wer sein BAföG auf einmal zurückzahlt, erhält einen Rabatt. Foto: Lucija – stock.adobe.com

BAföG und Ratenzahlung

Wenn man sich aufgrund seiner Einkommenssituation für eine Ratenrückzahlung entscheidet, hat man dafür bis zu 20 Jahre Zeit, in besonderen Fällen sogar bis zu 30 Jahre. Dabei beträgt die monatliche Rückzahlungsrate seit dem 1. April 2020 130 Euro, was 390 Euro pro Quartal entspricht. In der Regel wird die Tilgung per Lastschriftverfahren durchgeführt.

Bei einem zu geringen Einkommen kann man jedoch niedrigere Rückzahlungsraten als 130 Euro pro Monat beantragen. Auch mit diesen niedrigeren Raten ist man nach 77 Monatsraten schuldenfrei, selbst wenn insgesamt weniger als 10.010 Euro zurückgezahlt wurden.

Man kann niedrigere Raten beantragen, wenn das Nettoeinkommen unter der Summe aus Freibetrag und 130 Euro liegt. In diesem Fall zahlt man nur den Betrag über dem Freibetrag, allerdings nur, wenn die Rate mindestens 42 Euro beträgt.

BAföG kann man auch in Raten zurückzahlen. Foto: Getty Images

Wann eine Freistellung möglich ist

Hat man ein niedriges Einkommen, kann man einen Antrag auf vorübergehende Befreiung  stellen. Dies ist zum Beispiel dann möglich, wenn das anrechenbare monatliche Einkommen den Freibetrag von 1.605 Euro nicht um mindestens 42 Euro übersteigt.

Zusätzliche Freibeträge kann man erhalten, wenn man Kinder hat (jeweils 730 Euro) oder verheiratet bzw. in einer eingetragenen Partnerschaft lebt (805 Euro). Den Befreiungsantrag findest du hier.

Stundung

Wenn man versäumt hat, den Freistellungsantrag rechtzeitig zu stellen, können die bereits versäumten Monatsraten bis zu ihrer nachträglichen Tilgung nur noch gestundet werden. In der Regel fallen dabei Stundungszinsen in Höhe von 2 Prozent über dem jeweiligen Basissatz der Europäischen Zentralbank an. Den Stundungsantrag kann man zusammen mit dem Freistellungsantrag über das Portal BAföG-online stellen.

Das sind die Voraussetzung einer Stundung:

  • Die sofortige Zahlung wäre mit erheblichen Härten für Sie verbunden und
  • der Anspruch des Staates wird durch die Stundung nicht gefährdet.

Erhebliche Härte bedeutet, dass man in einer so schlechten finanziellen Lage ist, dass man bereits Zahlungsschwierigkeiten hat oder durch die sofortige BAföG-Rückzahlung geraten würde. Der Anspruch des Staates ist gefährdet, wenn man die Beträge auch nach einer Stundung voraussichtlich nicht begleichen kann.

Nachweise, die du einreichen musst:

  • Einkommensteuerbescheid
  • weitere Einkommensnachweise (zum Beispiel Hartz-IV-Bescheid, Rentenbescheid)
  • Nachweise über Vermögen (zum Beispiel Bausparverträge, Wertpapiere, Sparguthaben)
  • Nachweise zu laufenden Ausgaben (zum Beispiel Miete, Strom, Versicherungen, Kredite)

Quellen: Bundesministerium für Bildung und Forschung, Bundesverwaltungsamt und Stiftung Warentest