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Darf das Duschen im Fitnessstudio extra kosten? In diesem Fall nicht

Nach dem Sport will man oft nur eins: schnell unter die Dusche. Aber die kann unter Umständen teuer werden. Das ist die Gesetzeslage.

Frau Dusche Fitnessstudio
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Das Workout war fantastisch, du hast dich ordentlich ausgepowert und jetzt willst du nur noch eines: den Schweiß bei einer erfrischenden Dusche abwaschen. Du stehst in der Umkleide im Fitnessstudio und siehst: Duschen kostet extra! Ob das Gym überhaupt eine Gebühr für die Dusche nach dem Training verlangen darf und wie du zusätzliche Gebühren vermeiden kannst, erfährst du hier.

Rechtslage zur Dusche im Fitnessstudio

Es gibt keine allgemeine gesetzliche Regelung, die besagt, dass Duschen im Fitnessstudio kostenlos sein muss. Aber das bedeutet nicht, dass das Fitnessstudio die Gebühren nach Belieben einführen kann. Besonders günstige Studioketten warben lange mit besonders günstigen Monatsbeiträgen – verlangten dann aber beispielsweise einen Euro für zehn Minuten Duschen. Wenn man mehrmals die Woche im Gym trainiert, können die Duschkosten also ganz schön zu Buche schlagen.

Bei Studios, die ohnehin einen Wellnessbereich mit Sauna, Schwimmbad und Solarium haben, ist die Dusche meist im gebuchten Mitgliedspaket enthalten. Mittlerweile setzen auch die meisten günstigeren Fitnessstudios auf kostenlose Duschen – entsprechend haben sich die monatlichen Beitragszahlungen erhöht. Solchen Preisanpassungen musst du als Mitglied aber aktiv zustimmen.

Lies hier mehr dazu: Plötzlich teurer: Darf mein Fitnessstudio einfach die Preise erhöhen?

Fitnessstudios sind zur Transparenz verpflichtet

Zwar gibt es kein spezifisches Gesetz, das vorschreibt, dass Fitnessstudios die Nutzung der Duschen kostenlos anbieten müssen. Allerdings unterliegen Fitnessstudios in Deutschland dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), insbesondere dem Transparenzgebot gemäß § 307 BGB. Das bedeutet: Alle Zusatzkosten müssen vor Vertragsabschluss klar und transparent offengelegt werden.

Sollte also das Duschen im Fitnessstudio extra kosten, muss dies deutlich im Vertrag aufgeführt sein. Es reicht nicht aus, wenn du erst nach der Anmeldung oder beim ersten Duschen von diesen Zusatzgebühren erfährst. In einem solchen Fall wäre die Gebühr rechtlich anfechtbar, da sie deine Erwartungen als Mitglied verletzt. Die entscheidende Frage ist also: Wurden die zusätzlichen Kosten für das Duschen bereits bei Vertragsunterzeichnung genannt? Wenn nicht, kannst du gegebenenfalls dagegen vorgehen.

So vermeidest du unerwartete Zusatzkosten

Bevor du einen Vertrag im Fitnessstudio unterschreibst, solltest du dir die Vertragsbedingungen immer genau ansehen. Oft verstecken sich kleine Hinweise auf mögliche Zusatzgebühren in den Fußnoten oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Achte dabei gezielt auf Formulierungen wie „Zusatzgebühren für Wellness-Bereiche“ oder „Duschnutzung nur gegen Aufpreis“. Wenn das Duschen im Fitnessstudio als Zusatzleistung betrachtet wird, muss dies klar kommuniziert sein.

Faire und klare Kommunikation mit dem Fitnessstudio

Natürlich ist es verständlich, dass Fitnessstudios ihre Kosten im Blick haben und gegebenenfalls für zusätzliche Dienstleistungen Geld verlangen. Doch als Mitglied hast du das Recht, von Anfang an Klarheit über die anfallenden Gebühren zu bekommen. Wenn du unsicher bist, ob in deinem Fitnessstudio versteckte Kosten anfallen, frag gezielt nach und lass dir gegebenenfalls eine detaillierte Aufstellung geben.

Zusammengefasst heißt das: Grundsätzlich darf ein Fitnessstudio eine Gebühr für das Duschen verlangen – solange diese transparent und vor Vertragsabschluss kommuniziert wird. Fehlt die klare Kommunikation, ist die Gebühr nicht rechtens und du kannst sie infrage stellen. Indem du auf eine transparente Vertragsgestaltung achtest und im Zweifelsfall nachhakst, vermeidest du böse Überraschungen und kannst deinen Trainingstag entspannt mit einer Dusche abschließen.

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