Veröffentlicht inBody & Fitness

Darf das Fitnessstudio eigene Getränke verbieten? Gerichtsurteil klärt auf

Trainingsoutfit, Sportschuhe, Deo, Wasserflasche – das gehört zur Grundausstattung für einen Besuch im Gym. Eine Sache könnte allerdings für Probleme sorgen…

Wasserflasche im Fitnessstudio
© canva.com

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Wer Sport macht und schwitzt, muss auch viel trinken, um den Flüssigkeitshaushalt wieder aufzufüllen. Deshalb haben die meisten von uns immer ein Getränk im Fitnessstudio dabei. Viele Betreiber:innen sehen das aber nicht gern und wollen ihren Mitgliedern das Mitbringen von eigenen Getränken verbieten. Aber geht das so einfach? Ein Gerichtsurteil gibt darauf eine klare Antwort.

Was sagt die Rechtslage zu Getränken im Fitnessstudio?

Das Oberlandesgericht Brandenburg hat sich bereits im Jahr 2003 mit der Frage befasst, ob die sogenannte Getränkeklausel in vielen Verträgen gültig ist, und ein wichtiges Urteil gefällt (Aktenzeichen: 7 U 36/03). Die Richter:innen entschieden: Ein Fitnessstudio darf seinen Mitgliedern nicht pauschal verbieten, eigene Getränke mitzubringen. Das bedeutet, du darfst grundsätzlich deine eigene Wasserflasche oder andere Getränke zum Training mitnehmen. Diese Entscheidung wurde vor allem im Sinne des Verbraucherschutzes getroffen, um sicherzustellen, dass du beim Sport ausreichend mit Flüssigkeit versorgt bist.

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Gibt es eine gültige „Getränkeklausel“?

Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass eine Ausnahme von dieser Regel nur unter bestimmten Bedingungen gemacht werden darf. Ein Fitnessstudio darf dann auf ein Verbot bestehen, wenn es selbst Getränke zu moderaten und handelsüblichen Preisen anbietet. Das bedeutet, dass du im Studio nicht gezwungen sein solltest, überteuerte Getränke zu kaufen. Außerdem ist ein Verbot zulässig, wenn es sich um Sicherheitsgründe handelt, wie zum Beispiel die Gefahr durch zerbrechliche Glasflaschen. Auch den Verzehr von Alkohol kann das Studio verbieten – wovon wir generell abraten würden, denn alkoholische Getränke entziehen dem Körper noch mehr Flüssigkeit.

Was hat das Fitnessstudio von dem Verbot?

Viele Fitnessstudios versuchen auf diese Weise, den Verkauf ihrer eigenen Produkte zu fördern. Oft stehen in den Trainingsbereichen gut sichtbar Kühlschränke mit Mineralwasser, Eiweißshakes und anderen Sportgetränken bereit. Doch das darf nicht bedeuten, dass du dazu gezwungen bist, diese Produkte zu kaufen.

Laut dem Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg sind solche Vertragsklauseln unwirksam, wenn sie dir ohne sachlichen Grund das Mitbringen eigener Getränke verbieten. Das Gericht stellte klar, dass die Mitgliedsbeiträge bereits die Nutzung des Fitnessstudios abdecken und es daher unzulässig ist, weitere Beschränkungen zu erheben, ohne den Mitgliedern eine faire Alternative zu bieten.

Falls dein Fitnessstudio darauf besteht, dass du nur deren Getränke konsumierst, kannst du dich auf dieses Urteil berufen. Gerade, wenn die Preise unverhältnismäßig hoch sind, steht dir das Recht zu, diese Regelung anzufechten.

Getränke im Fitnessstudio: Darauf musst du achten

Bevor du die Diskussion mit den Studiobetreiber:innen suchst, solltest du prüfen, ob es vielleicht eine nachvollziehbare Begründung für das Verbot gibt. Wenn das Fitnessstudio Glasflaschen verbietet, ist das in der Regel aus Sicherheitsgründen gerechtfertigt. In solchen Fällen solltest du stattdessen auf eine Plastik- oder Edelstahlflasche🛒 umsteigen.

Auch wenn das Studio Getränke zu marktüblichen Preisen anbietet, könnte das Verbot gerechtfertigt sein. Hier hilft ein Blick auf die Getränkepreise. Solange du dir die Preise leisten kannst und diese nicht signifikant höher sind als in einem Supermarkt, könnte es schwer werden, das Verbot zu beanstanden.

Fühlt sich die Regelung jedoch nach einer Abzocke an, lohnt es sich, das Gespräch zu suchen. Verweise dabei ruhig auf das Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg und die Empfehlungen der Verbraucherzentrale. Damit bist du auf der sicheren Seite und kannst selbstbewusst argumentieren.

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