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Riester-Rente von der Steuer absetzen: Nur so funktioniert es

Mit einem Riester-Vertrag profitierst du von jährlichen staatlichen Zulagen. Doch wo trägt man diese eigentlich in der Steuererklärung ein?

Eine Frau hält ein Dokument in der Hand. Vor ihr steht ein Laptop.
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Rente: Üble Aussichten für Millionen Verträge - „Riester ist in den Ruinen“

Renteneperte Helmut Achatz erklärt im Video, warum die Riesterrente ein Auslaufmodell ist.

Wenn du in eine Riester-Rente einzahlst, kannst du die Beiträge steuerlich absetzen. Doch wie funktioniert das genau? Welches Formular musst man nutzen und worauf sollte man genau achten? Die Antworten.

Riester-Rente von der Steuer absetzen: Das gibt es zu beachten 

Beiträge zur Riester-Rente sind steuerlich absetzbar und können bis zu 2.100 Euro jährlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Ehepaare haben die Möglichkeit, bis zu 4.200 Euro abzusetzen, wenn beide Partner:innen in einen Riester-Vertrag einzahlen und direkt zulageberechtigt sind. Wenn jedoch nur einer der beiden Ehepartner:innen unmittelbar zulageberechtigt ist, gilt eine gemeinsame steuerliche Grenze von 2.160 Euro. In diesem Fall kann der/die nicht direkt zulageberechtigte Partner:in ebenfalls einen Teil der Beiträge absetzen.

Doch aufgepasst: Der Steuerbonus wirkt nicht in jedem Fall. Um eine doppelte Förderung durch Steuervorteil und Zulage zu vermeiden, führt das Finanzamt automatisch eine Günstigerprüfung durch. Dabei wird zunächst der mögliche Steuervorteil durch den Sonderausgabenabzug ermittelt. Danach wird dieser Vorteil mit den zustehenden Zulagen verglichen.

Fällt der Steuerbonus höher aus, erhält man die Differenz als Steuernachlass. Ist der Steuervorteil hingegen geringer, profitiert man nur von den Zulagen, sofern man diese beantragt hat.

Riester-Rente: Hier trägst du sie in die Steuererklärung ein

Um in der Ansparphase von den Steuervorteilen der Riester-Rente zu profitieren, füllst du die Anlage AV in deiner Steuererklärung aus. So gehst du dabei am besten vor:

  • Zeile 8: alle geleisteten Altersvorsorgebeiträge eintragen
  • Zeile 9: Anbieterinformationen für die Riester-Rente vermerken
  • Zeile 10: staatliche Zulagen angeben, die Sie unmittelbar erhalten
  • Zeile 14: Zulagen eintragen, die Ihnen nur mittelbar gewährt werden
  • Zeilen 21 und 22: nur ausfüllen, wenn Sie Kinderzulagen erhalten

Wichtig: Gib die Anbieternummer deines Riester-Vertrags unbedingt in der Steuererklärung an.

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Anbieterbescheinigung ist nicht mehr nötig 

Im Steuerjahr 2019 wurde die Anlage AV überarbeitet. Für Verbraucher:innen bedeutet dies: Das Finanzamt benötigt keine Angaben zu den gezahlten Riester-Beiträgen mehr, da die Anbieter die Daten direkt und elektronisch übermitteln. In der Regel musst du damit auch keine Bescheinigung nach § 10a Einkommensteuergesetz (EStG) einreichen.

Das Finanzamt weiß, dass die Steuerpflichtigen in die Riester-Rente einzahlen, bei welchem Anbieter sie sind und wie viel sie einzahlen. Dennoch stellt jeder Riester-Anbieter einmal jährlich eine Bescheinigung gemäß § 92 EStG aus. Diese Bescheinigung dient lediglich als Nachweis für die Unterlagen. Es ist ratsam, die Angaben sorgfältig zu überprüfen und sich an den Anbieter zu wenden, wenn es Unstimmigkeiten gibt.