Es könnte einer der schwersten Momente für Hundebesitzer:innen sein, wenn ihr geliebter Vierbeiner über die Regenbogenbrücke geht. Dieser Verlust hinterlässt nicht nur schöne Erinnerungen, sondern auch tiefe Trauer, Wut und Verzweiflung. Oftmals fühlen sich Menschen von dieser Trauer überwältigt und benötigen Zeit, um wieder in ihren normalen Alltag zurückzufinden. Doch stellt sich die Frage: Kann man sich krankschreiben lassen, wenn der eigene Hund gestorben ist? Um diese rechtliche Situation zu klären, haben wir uns schlaugemacht.
Unsere Autorin Anika ist mit ihrem Hund Sherlock das Dream-Team schlechthin. Alle Tipps und Tricks, die Anika in ihren Artikeln gibt, sind deshalb Hunde-approved und vorher gemeinsam mit Sherlock ausprobiert worden.
Krankschreibung, wenn der Hund gestorben ist: Darf man das?
Wenn der eigene Hund stirbt, hinterlässt das eine riesige Lücke im Herzen. Manche Menschen fühlen sich aufgrund dessen nicht in der Lage, ihrer Arbeit nachzugehen und fragen sich, ob eine Krankschreibung, wenn der Hund gestorben ist, möglich wäre.
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Eine Krankschreibung bekommt man, wenn man – dem Namen entsprechend – krank ist. Trauer wird jedoch nicht als eine Art „Krankheit“ anerkannt, weshalb der Weg zum Arzt oder zur Ärztin vielleicht ein paar Hürden mit sich bringen kann. Allerdings bedeutet dies nicht, dass man sich nach einem Todesfall nicht krankschreiben lassen kann.
Hund gestorben: So könntest du eine Krankschreibung bekommen
Es ist unbestreitbar, dass einen die Symptome von Trauer massiv beeinträchtigen können – und zwar so sehr, dass man eben nicht mehr arbeitsfähig ist. Hunde sind schon lange nicht mehr nur Nutztiere, sie gehören zur Familie; die Trauer um einen verlorenen Vierbeiner kann deshalb genauso sehr schmerzen wie die Trauer über den Verlust eines menschlichen Familienmitglieds.
Auf der gelben Krankschreibung steht im Falle einer Krankschreibung, wenn der Hund gestorben ist, allerdings nicht das Wort „Trauer“, sondern die Beschriftung „akute Belastungssituation“; zwei Sammelbegriffe, unter denen sich vieles zusammenfassen lässt, unter anderem auch die Symptome, die Trauer mit sich bringt.
Hund gestorben: Und wie sieht es mit Sonderurlaub aus?
Wenn man nicht direkt zum Arzt oder zur Ärztin gehen möchte, kommt einem vielleicht zuerst in den Sinn, Sonderurlaub zu beantragen, wenn der Vierbeiner über die Regenbogenbrücke gegangen ist.
Generell gibt es keinen Anspruch auf Sonderurlaub nach dem Tod des geliebten Vierbeiners. Hoffen kann man hier in den meisten Fällen nur auf die Kulanz des Arbeitgebers, der eventuell in solchen Fällen spontane, reguläre Urlaubstage genehmigt.
Ein Anspruch auf Sonderurlaub besteht allerdings meistens, wenn enge, ‚menschliche‘ Familienangehörige wie der/die Ehepartner:in, ein Elternteil oder ein Kind versterben. In der Regel werden vom Arbeitgeber dann jeweils zwei Tage Sonderurlaub genehmigt. Beim Tod der Groß- oder Schwiegereltern besteht allerdings meistens kein Anspruch.
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Quelle: RTL, Bohana.de