Haustiere sollten eigentlich ein liebendes Leben bei ihren Besitzer:innen bekommen und gut behandelt werden. Leider ist das nicht immer der Fall, weshalb es verschiedene Umstände gibt, in denen Haustiere beschlagnahmt werden. Doch wie weit muss es kommen, damit dies passiert? Wir haben uns über die Gründe einer Haustier-Beschlagnahmung schlaugemacht.
Unsere Autorin Anika ist mit ihrem Hund Sherlock das Dream-Team schlechthin. Alle Tipps und Tricks, die Anika in ihren Artikeln gibt, sind deshalb Hunde-approved und vorher gemeinsam mit Sherlock ausprobiert worden.
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Haustiere beschlagnahmt: Die 3 häufigsten Gründe
Für die meisten Menschen sind Tiere nicht mehr nur das, sondern auch Familienmitglieder, die mit in den Alltag integriert werden und genauso viel Liebe bekommen wie menschliche Familienmitglieder. Das wäre der Idealfall – für viele Tiere sieht die harte Realität allerdings anders aus. Wenn Halter:innen ihre Tiere schlecht behandeln, können die Behörden diese in bestimmten Fällen beschlagnahmen.
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Doch in welchen Fällen passiert dies? Wie weit muss es mit dem Schicksal eines Tieres kommen, damit es beschlagnahmt wird? Wir haben uns die häufigsten Gründe genauer angeschaut.
1. Nicht artgerechte Haltung
Immer wieder hört man, dass Hunde in eisiger Kälte an eine viel zu kleine Hundehütte im Garten angebunden wurden, weil sie nicht ins Haus dürfen. Diese Haltung bezeichnet man auch als „nicht artgerecht“ oder in schlimmen Fallen als Tierquälerei – und es ist ein Grund, warum die Behörde Tiere beschlagnahmen kann.
An sich hängt es immer von der Schwere des Verstoßes ab, wie die Behörden vorgehen. Wenn ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz und die artgerechte Haltung eines Haustieres gemeldet wurde, gibt es zunächst eine Anordnung durch das Ordnungs- oder Veterinäramt, den Zustand innerhalb einer gewissen Frist zu verbessern. Kommt der/die Tierhalter:in den Aufforderungen der Behörde nicht nach, verstößt mehrmals gegen das Gesetz zur artgerechten Haltung oder behandelt sein Tier weiterhin schlecht, wird dieses beschlagnahmt.
Gewusst? Für die Beschlagnahmung und die (vorübergehende) Unterkunft, z. B. in einem Tierheim, muss der/die Halter:in des beschlagnahmten Haustieres aufkommen. Das Amt entscheidet dann, ob der/die Halter:in das Haustier zurückbekommt und unter welchen Umständen.
2. Halter:in ist nicht in der Lage, sich um das Haustier zu kümmern
Wenn der/die Halter:in nicht in der Lage ist, sich um ein Haustier zu kümmern und dies den Behörden mitgeteilt wird, ist dies auch ein Grund zur Beschlagnahmung. Wenn der/die Halter:in zum Beispiel eine riesige Menge an Katzen oder Hunden hat (auch „Animal Hoarding“ genannt) und diese schlicht und einfach aufgrund der großen Menge nicht artgerecht halten kann, schreitet die Behörde ein. In diesen Fällen kann sogar ein Tierhalteverbot ausgesprochen werden.
Der/die Besitzer:in kann aber auch eine Verzichtserklärung unterzeichnen und somit die Eigentumsrechte freiwillig abtreten. Die Tiere werden in diesem Fall erst einmal im Tierheim gehalten und vermittelt, sofern sie vermittelbar sind.
3. Vorfälle, in welchen Menschen verletzt wurden
Vor allem bei Hunden kommt es vor, dass sie aufgrund von Beißvorfällen beschlagnahmt werden oder wenn sie einen anderen Menschen angegriffen und verletzt haben. In besonders schweren Fällen kann sogar angeordnet werden, dass das Tier eingeschläfert wird. Wenn der Vierbeiner aufgrund seines aggressiven Verhaltens eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt und nicht vermittelt werden kann, verbleiben sie auch oft im Tierheim.
Haustier beschlagnahmt: Kann man als Tierhalter:in Einspruch einreichen?
Ja, meistens ist dies möglich. In solchen Fällen wird dann auch das Gericht eingeschaltet, welches eine Entscheidung finden und treffen wird. Solche Klagen seitens der Halter:innen sind meistens dann erfolgreich, wenn ein behördlicher Fehler vorliegt oder die Verwaltungsakte nicht korrekt umgesetzt wurde, wie t-online berichtete. Hier ist eine Beratung durch einen Fachanwalt oder eine Fachanwältin sehr sinnvoll.
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