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Zurück ins Büro: Darf der Chef das Homeoffice einfach einschränken?

Einige Arbeitnehmer:innen haben die Option, im Homeoffice zu arbeiten, sehr zu schätzen gelernt. Kann der Arbeitgeber diese Möglichkeit jedoch einfach wieder entziehen?

Eine Frau arbeitet von zu Hause aus.
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Aus für Homeoffice? Arbeitszeiterfassung wird Pflicht!

Nach einem Urteil des Arbeitsgerichts wird die Arbeitszeiterfassung nun Pflicht. Doch welche Auswirkungen hat das Urteil für Arbeitnehmer*innen?

Von einem Tag, auf den anderen nicht mehr ins Büro gehen, sondern vom eigenen Küchentisch aus arbeiten – so gestaltete sich die Situation für einige Arbeitnehmende zu Beginn der Corona-Pandemie. Doch die Pandemie ist zum Glück vorbei, die Option, aus dem Homeoffice zu arbeiten, ist geblieben. Allerdings möchten einige Unternehmen wieder verstärkt auf Präsenzarbeit setzen. Doch darf der Chef beziehungsweise die Chefin das Homeoffice einfach so wieder abschaffen? Hier erfährst du die Antwort auf diese Frage.

Gibt es in Deutschland ein Recht auf Homeoffice?

Wir müssen dich leider enttäuschen, denn laut der Webseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) gibt es in Deutschland bislang keine gesetzliche Regelung zum Thema Homeoffice. Konkret bedeutet dies: Kommt es zu einer Einigung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmenden über die Möglichkeit zur mobilen Arbeit, ist dies eine freiwillige Entscheidung des Arbeitgebers.

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Darf der Arbeitgeber das Arbeiten im Homeoffice einschränken?

Ob der Arbeitgeber die Homeoffice-Möglichkeit wieder zurücknehmen kann, lässt sich nicht pauschal beantworten. Sie hängt von den jeweiligen Bedingungen ab. Hat der Arbeitsvertrag ein Recht auf Homeoffice verankert, kann der Arbeitgeber dies nicht einfach widerrufen.

„Er müsste dann mit dem Arbeitnehmer eine Einigung finden oder müsste gegebenenfalls eine Änderungskündigung aussprechen, die der Arbeitnehmer vor Gericht auch überprüfen lassen kann“, erklärt Michael Fuhlrott, Fachanwalt für Arbeitsrecht, gegenüber der Berliner Morgenpost.

Wenn im Vertrag jedoch eine Widerrufsregelung festgelegt ist, verhält es sich anders: In diesem Fall kann der Arbeitgeber die Homeoffice-Regelung aufheben. Daher ist es wichtig, die vertraglichen Regelungen genau zu überprüfen und einen Blick in den eigenen Arbeitsvertrag zu werfen.

Diese Regelung gilt wenn keine vertragliche Regelung vorliegt

Existiert keine vertragliche Regelung, hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, die aus betrieblichen Gründen eingeräumte Homeoffice-Regel zurückzunehmen. Wenn der Arbeitsort im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsanweisung nicht konkret festgelegt ist, kann der Arbeitgeber sein Direktionsrecht nutzen. Das bedeutet, er kann den Arbeitsort nach eigenem Ermessen ändern, wie die Techniker Krankenkasse berichtet.

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Quellen: Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), Berliner Morgenpost und Techniker Krankenkasse