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Krankschreibung zu Beginn der Probezeit: Hast du Anspruch auf Lohnfortzahlung?

Man sucht es sich nicht aus, wann man krank ist. So kann es passieren, dass man in der Probezeit krankheitsbedingt ausfällt. Doch wer übernimmt dann die Lohnfortzahlung?

Eine Frau sitzt am Laptop und putzt sich ihre Nase.
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Darf ich während der Arbeitszeit zum Arzt?

Ein Arzttermin während der Arbeitszeit? Ist das OK oder darf der Chef das verbieten? Wir klären auf, welche Regelungen es gibt und welche Ausnahmen der Arbeitgeber gestatten muss.

Häufig wird man immer dann krank, wenn man so gar nicht gebrauchen kann. Dabei kann man eine Erkrankung zu keinem Zeitpunkt wirklich gebrauchen, aber in der Probezeit so überhaupt nicht. Während die ersten Krankheitssymptome einen nach und nach ausschalten, kommen auch noch finanzielle Sorgen hinzu. Denn wer zu Beginn der Probezeit eine Krankschreibung einreicht, fragt sich, ob man in diesem Fall Anspruch auf Lohnfortzahlung hat. Wir haben uns die Gesetzeslage einmal genauer angeschaut.

Krankschreibung zu Beginn der Probezeit: Anspruch auf Lohnfortzahlung?

In den ersten vier Wochen eines Arbeitsverhältnisses gibt es keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit. Darauf weist die Arbeitskammer des Saarlandes hin. Wer also direkt am Anfang eines neuen Jobs krank wird, , erhält unter Umständen nicht den vollen Lohn für den Monat – es sei denn, es gelten abweichende Regelungen im Tarifvertrag.

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Doch es gibt eine gute Nachricht: Wer gesetzlich krankenversichert ist, kann bei Arbeitsunfähigkeit Krankengeld bei der Krankenkasse beantragen. Dafür müssen Arbeitnehmende die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung spätestens eine Woche nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit bei der Krankenkasse einreichen, wie ihre-vorsorge.de berichtet.

Wie hoch fällt das Krankengeld in den ersten 4 Wochen aus?

Laut der Arbeitskammer fällt das Krankengeld allerdings geringer aus. Es beträgt 70 Prozent des durchschnittlichen Bruttoarbeitsentgelts, jedoch höchstens 90 Prozent des Nettoverdienstes.

Nach Ablauf einer vierwöchigen Probezeit haben Arbeitnehmer im Krankheitsfall Anspruch auf eine Lohnfortzahlung für bis zu sechs Wochen. Anschließend können sie gegebenenfalls Krankengeld von der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten.

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