Die Erziehung von Kindern erfordert oftmals viel Zeit. Zeit, die Eltern in den meisten Fällen dann an anderer Stelle fehlt, zum Beispiel im Berufsleben. Die Konsequenz: Der Elternteil, dass sich um die Erziehung kümmert, erhält weniger Geld und kann somit auch deutlich weniger in die Rentenversicherung einzahlen. Die sogenannte Mütterrente soll Abhilfe leisten. Doch erhält man sie auch, wenn man in seinem Leben nie gearbeitet hat? Wir kennen die Antwort.
Mütterrente: Was ist das?
Die Mütterrente ist Teil der gesetzlichen Altersrente und soll Nachteile ausgleichen, die durch die Kindererziehung bei der Rente entstehen, wie die Deutsche Rentenversicherung berichtet. Sie wird auch dann gezahlt, wenn Mütter oder Väter während der Erziehungszeit keine eigenen Beiträge zur Rentenversicherung eingezahlt haben. Der Staat übernimmt in dieser Phase die Beitragszahlungen, basierend auf dem Durchschnittsverdienst aller Versicherten, und schreibt diese dem Rentenkonto gut.
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Diese Voraussetzungen müssen erfüllt werden
Um die Mütterrente zu erhalten, müssen Mütter oder Väter verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Hierzu gehören laut der Deutschen Rentenversicherung unteranderem:
- Der/die Rentenempfänger:in hat das Kind selbst großgezogen, konnte dabei jedoch die Unterstützung einer Kita oder Tagesmutter nutzen.
- Das Kind wurde in Deutschland großgezogen.
- Renten- oder Versorgungsbezieher:innen sind von der Anrechnung ausgeschlossen, wenn sie während der Kindererziehung bereits eine Altersvollrente, eine Beamtenpension oder eine berufsständische Altersversorgung erhalten haben.
- Eine Mindestversicherungszeit von fünf Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung ist erforderlich.
Mütterrente: Wie wird sie berechnet?
Laut der Deutschen Rentenversicherung wird die Mütterrente nicht durch einen festen Geldbetrag pro Kind berechnet, sondern durch zusätzliche Rentenpunkte. Eltern erhalten für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, bis zu zweieinhalb Punkte und für Kinder, die 1992 oder später geboren wurden, bis zu drei Punkte.
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Kann man Mütterrente erhalten, ohne jemals gearbeitet zu haben?
Frauen, die nie gearbeitet haben, aber mindestens zwei Kinder großgezogen haben, können ebenfalls von der Mütterrente profitieren. Sie können aufgrund der angerechneten Erziehungszeiten auf insgesamt fünf Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung kommen und erfüllen so die Mindestversicherungszeit.
Mütter, die nur ein Kind betreut und nicht erwerbstätig waren, haben erstmal keinen Anspruch auf Mütterrente. Allerdings haben sie die Möglichkeit den Anspruch zu erwerben, indem sie Beiträge nachzahlen.