Im sogenannten Montrealer Übereinkommen ist geregelt, wie viel Geld Fluggesellschaften für Schäden an Gepäck, Personen oder Fracht zahlen müssen. Jetzt wurden die Haftungsgrenzen angehoben. Für dich bedeutet das: mehr Geld bei Personen- oder Gepäckschäden. Die wichtigsten Informationen.
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Was ist das Montrealer Übereinkommen?
Es handelt sich dabei um ein Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr. Das Montrealer Übereinkommen (kurz: MÜ) regelt z. B. Haftungsfragen im internationalen zivilen Luftverkehr, d. h. Fragen, welche die Beförderung von Gütern und die Personenbeförderung betreffen. Es wurde 1999 verabschiedet und mittlerweile von über 130 Staaten ratifiziert. Doch was genau bedeutet das für dich?
Stell dir vor, du wartest am Gepäckband auf deinen Koffer, aber er kommt nicht. Dann trittst du deine Reise ohne Koffer an. Oder dein Koffer kommt zwar an, ist aber beschädigt oder sogar offen, und ein Teil des Inhalts fehlt. Dann hast du Anspruch auf Schadensersatz. Grund hierfür ist, dass deine Rechte bei Gepäckschäden, unter anderem, im Montrealer Übereinkommen geregelt sind.
Bei Gepäckproblemen: Diese Rechte hast du als Passagier:in
Bei Gepäckbeschädigung, -verlust oder -verspätung haben Reisende Anspruch auf Entschädigung gemäß dem Montrealer Übereinkommen, bis zu 1.675 Euro pro Person. Der Anspruch gilt in folgenden Fällen: Gepäckverspätung, Gepäckbeschädigung und Gepäckverlust, heißt es auf der Webseite des Fluggastrechte-Portals FlightRight. Doch was genau steht dir zu?
1. Gepäckverspätung: Bei verspätetem Gepäck dürfen Reisende Ersatzkäufe wie Kleidung und Kosmetik tätigen, die bis zu 1.675 Euro pro Person erstattet werden. Die Ausgaben hierfür können sie sich später von der Fluggesellschaft zurückholen. Dies gilt jedoch nicht, wenn das Gepäck am Heimatort verspätet ankommt oder der Rückflug betroffen ist.
2. Gepäckbeschädigung: Die Airline muss entweder eine Reparatur, Ersatz oder Entschädigung für den Zeitwert leisten. Die Fluggesellschaft ist zu Schadensersatz verpflichtet, wenn das Gepäck während des Flugs beschädigt wurde. Auch im Fall von Gepäckbeschädigung haben Passagier:innen Anspruch auf eine maximale Entschädigung von rund 1.675 Euro. Bei selbstverschuldeten Schäden (z. B. defekte Koffer) entfällt der Anspruch.
3. Gepäckverlust: Wird das Gepäck nach 21 Tagen nicht gefunden, gilt es als verloren. Die Fluggesellschaft muss dann die Kosten für Ersatzkäufe und den Zeitwert des Gepäcks erstatten. Hier gilt ebenfalls die maximale Grenze von 1.675 Euro. Bei wertvollen Gegenständen empfiehlt sich eine Zusatzversicherung.
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Wichtig zu wissen: Laut FlightRight musst du als geschädigter Fluggast nicht beweisen, warum oder von wem dein Gepäck beschädigt oder verloren wurde. Mit der fristgerechten schriftlichen Anzeige sofort am Flughafen, dem sogenannten PIR (Property Irregularity Report)-Formular, wahrst du deinen Ersatzanspruch. Doch aufgepasst: Die Verjährungsfrist bei allen Gepäckschäden beträgt zwei Jahre.
Die neuen Regelungen für Koffer- und Personenschäden
Die ICAO hat jetzt angekündigt, die Haftungsgrenzen für Schäden ab dem 28. Dezember zu erhöhen. Diese Anpassung erfolgt alle fünf Jahre aufgrund der Inflation und wird in Sonderziehungsrechten (SZR), der internen Währung des Internationalen Währungsfonds, angegeben. Derzeit entspricht ein SZR etwa 1,23 Euro, heißt es auf der offiziellen Webseite von aerotelegraph.
Bei Todesfällen steigt die Entschädigung um 17 Prozent. Da bedeutet: Künftig haften Fluggesellschaften bei einem Todesfall mit bis zu 151.880 SZR, was etwa 187.000 Euro entspricht. Diese Grenze gilt, außer die Airline kann nachweisen, dass sie nicht verantwortlich ist. Bei verlorenem oder zerstörtem Gepäck beträgt die Entschädigung künftig maximal 1519 SZR, also rund 1868 Euro.
Wo gilt das Montrealer Übereinkommen?
Zu den Unterzeichnerstaaten gehören die Länder der Europäischen Union, die USA, Australien und Japan. Es gibt aber auch viele Urlaubsländer (wie z. B.: Türkei, Bahamas, Bolivien, Russland, Senegal, Sudan, Togo, Tunesien, Thailand, Niger, Mauritius, Gabun, Ghana, Mosambik, Costa Rica, Korea, Elfenbeinküste und Kambodscha), die das Montrealer Übereinkommen nicht unterzeichnet haben, heißt es bei FlightRight. Hier gilt das sogenannte Warschauer Abkommen.