Bei einem Job- oder Vorgesetztenwechsel ist es wichtig, ein Arbeitszeugnis zu erhalten. Was aber, wenn die Bewertung von der eigenen Wahrnehmung abweicht oder ungerecht ist? In solchen Fällen stellt sich die Frage, wie man dagegen vorgehen kann. Wir zeigen dir, wie du dich gegen ein ungerechtes Arbeitszeugnis wehren kannst.
Ungerechtes Arbeitszeugnis: Suche zuerst das Gespräch mit dem Vorgesetzten
Arbeitnehmende, die ihr Arbeitszeugnis als unfair empfinden, sollten zunächst das Gespräch mit ihrem Vorgesetzten beziehungsweise mit ihrer Vorgesetzten suchen und nach den Gründen für die negative Beurteilung fragen. Falls keine Lösung gefunden wird und eine Änderung des Zeugnisses abgelehnt wird, können Betroffene einen Zeugnisberichtigungsanspruch geltend machen, erklärt Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht, gegenüber der Deutschen Presse-Agentur.
Lesetipp:Muss der Arbeitgeber immer ein Arbeitszeugnis ausstellen?
Sollte der Arbeitgeber auch danach nicht bereit sein, das Zeugnis zu ändern, steht der Weg vor das Arbeitsgericht offen. Das Arbeitsgericht kann dann über die Rechtmäßigkeit des Zeugnisses entscheiden.
Beweise für erbrachte Arbeitsleistung
Bei Streitigkeiten über die Bewertung geht es nicht um klassische Noten, sondern um eine genaue Einschätzung der erbrachten Arbeitsleistung. Laut Schipp folgt der Arbeitsgerichtsprozess einem bestimmten Ablauf. Dieser sieht dabei ungefähr wie folgt aus: „Bescheinigt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer fälschlicherweise nur durchschnittliche Leistungen, muss der Arbeitnehmer nachweisen, dass er besser war. Will der Arbeitgeber hingegen unterdurchschnittliche Leistungen attestieren, liegt die Beweislast bei ihm, dies zu begründen.“
Arbeitszeugnis muss wohlwollend formuliert sein
Ein Zeugnis soll wohlwollend formuliert sein, weshalb negative Bewertungen oft zwischen den Zeilen stehen, erklärt Schipp. Formulierungen wie „Er hat sich stets bemüht“ klingen zwar positiv, deuten jedoch auf eine unzureichende Leistung hin. Daher ist es wichtig, das Zeugnis genau zu überprüfen und Unstimmigkeiten anzusprechen. Ein Arbeitsgerichtsprozess sollte zwar die letzte Lösung sein, kann jedoch notwendig werden, wenn der Arbeitgeber nicht kooperiert.
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