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Vorstellungsgespräch: Wer muss die Fahrtkosten übernehmen?

Wenn man zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen wird, entstehen in der Regel Kosten für die An- und Abreise sowie möglicherweise für eine Übernachtung. Doch wer trägt diese Bewerbungskosten?

Eine junge Frau mit blonden Haaren während eines Vorstellungsgesprächs.
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Die Bewerbung war überzeugend und man wurde endlich zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Doch nicht immer finden diese in der Nähe des eigenen Wohnortes statt, insbesondere dann nicht, wenn man sich auf eine Stelle in einer anderen Stadt beworben hat. Um an dem Vorstellungsgespräch teilnehmen zu können, fallen in diesem Fall Reisekosten an. Doch wer kommt für diese auf? Wer die Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch zahlen muss, erfährst du hier.

Wer zahlt Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch?

Wenn ein Arbeitgeber einen Bewerber beziehungsweise eine Bewerberin zu einem Vorstellungsgespräch einlädt, muss er die anfallenden Fahrtkosten übernehmen. Dies ist in § 670 BGB gesetzlich geregelt. Dabei besteht der Anspruch auf Erstattung der Bewerbungskosten unabhängig davon, ob der/die Bewerber:in sich auf eine Stellenanzeige, initiativ oder online beworben hat, wie Karrierebibel berichtet.

Darüber hinaus ist die Erstattung der Fahrtkosten nicht davon abhängig, ob der/die Bewerber:in die Stelle letztlich erhält oder nicht: Der gesetzliche Anspruch besteht allein aufgrund der Einladung zum Vorstellungsgespräch, unabhängig vom Ergebnis.

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Diese Reisekosten werden übernommen

Zu den erstattungsfähigen Kosten gehören laut Karrierebibel folgendes:

  • Alle Fahrtkosten (Hin- und Rückfahrt)
  • Übernachtungs- und Verpflegungskosten

Doch aufgepasst: Wie Karrierebibel berichtet, wird der letzte Punkt nur übernommen, wenn es sich um ein längeres Assessment Center handelt und eine Abreise am späten Abend unzumutbar wäre oder die Züge erst sehr spät in der Nacht fahren würden.

Fahrtkosten und Vorstellungsgespräch: In welcher Höhe werden sie übernommen?

Das ist der Punkt, an dem häufig Diskussionen entstehen oder Bewerber über das Ziel hinausschießen. Die Fahrtkosten müssen sich in einem angemessenen Rahmen bewegen, wie die Jobplattform Indeed berichtet. Das bedeutet: Ein Ticket in der Ersten Klasse eines Fliegers oder der Deutschen Bahn sollte man nicht buchen.

Angemessen ist es, mit dem eigenen Auto anzureisen und die Spritkosten abzurechnen. Dafür wird in der Regel eine Pauschale von 30 Cent pro Kilometer angesetzt. Ebenso vertretbar ist die Nutzung eines Bahntickets in der 2. Klasse.

Wann man die Reisekosten zum Vorstellungsgespräch selber tragen muss

In manchen Fällen wird die Übernahme der Fahrtkosten vom Arbeitgeber bereits im Voraus ausgeschlossen. So könnte in der Einladung zum Beispiel folgende Formulierung zu finden sein:

„Da wir für diesen Termin mehrere Bewerber eingeladen haben, bitten wir um Ihr Verständnis, dass wir leider keine Kosten für die Teilnahme am Vorstellungsgespräch übernehmen können.“

Das Verwenden einer solchen Formulierung ist rechtlich erlaubt, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass der Arbeitgeber bereits im Vorfeld und gemeinsam mit der schriftlichen Einladung deutlich und unmissverständlich darauf hinweist. Wird man jedoch erst vor Ort informiert, dass man die Fahrtkosten selbst tragen muss, ist dies rechtlich unwirksam und kann angefochten werden.