Der Beginn des Studiums markiert für viele junge Menschen einen spannenden Lebensabschnitt, der nicht nur neue Freiheiten, sondern auch neue Pflichten mit sich bringt. Viele Studierende ziehen in ihre eigene Wohnung und übernehmen fortan die Verantwortung, ihren Lebensunterhalt zu sichern oder zumindest einen Teil davon zu finanzieren. Um dies zu bewerkstelligen, suchen sich viele einen Nebenjob. Doch wie viele Stunden darf man als Studierender eigentlich arbeiten? Hier erfährst du es.
Nebenjob: Wie viele Stunden darf man als Student arbeiten?
Viele Studierende müssen während ihres Studiums ihren Lebensunterhalt teilweise selbst finanzieren. Dabei werden oftmals Nebenjobs gewählt, die flexibel mit dem Studienalltag vereinbaren lassen. Wer neben seinem Studium arbeitet, fragt sich immer mal wieder, wie viele Stunden man als Studierende arbeiten dar.
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Dabei gilt: Während der Vorlesungszeit dürfen Studierende höchstens 20 Stunden pro Woche arbeiten. In den Semesterferien ist es hingegen möglich, mehr Stunden zu arbeiten. Dabei muss jedoch die 26-Wochen-Regel beachtet werden:
- Im Verlauf eines Kalenderjahres darf die 20-Stunden-Grenze maximal 26 Wochen lang überschritten werden.
- Der Zeitraum, in dem mehr als 20 Stunden gearbeitet wird, ist bereits im Voraus festgelegt.
Das passiert, wenn du mehr als 20 Stunden arbeitest
Wenn Studierende während der Vorlesungszeit mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten oder die 26-Wochen-Regel überschreiten, wird davon ausgegangen, dass der Job Vorrang vor dem Studium hat. In diesem Fall wird die Beschäftigung sozialversicherungspflichtig. Das bedeutet: Sowohl der Arbeitnehmende als auch der Arbeitgeber muss die Hälfte der Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung übernehmen.
Nebenjob: Darf man in den Semesterferien 40 Stunden arbeiten?
In den Semesterferien haben die meisten Studierenden deutlich mehr Zeit für den Nebenjob. Ist es daher auch möglich, 40 Stunden zu arbeiten? Schließlich kann man so das Finanzpolster deutlich aufstocken. Wir können dich beruhigen. In den Semesterferien darf gerne mehr gearbeitet werden. Denn hierbei handelt es sich um eine absehbare Zeit, in der die 20-Stunden-Grenze überschritten wird. Doch achte darauf, dass du über das gesamte Jahr hinweg nicht die 26 Wochen überschreitest.
Quellen: Finanzverwaltung NRW, Bundesagentur für Arbeit und Verbraucherzentrale
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