Studierende können oft mehr von der Steuer absetzen, als sie denken. Wer sein Studium finanziert und nebenbei arbeitet, sollte sich mit den steuerlichen Möglichkeiten auseinandersetzen, um am Ende des Jahres Geld zurückzubekommen. Hier sind fünf Dinge, die Studierende von der Steuer absetzen können. Ein Überblick.
Diese 5 Dinge können Studierende von der Steuer absetzen
Eine Steuererklärung kann sich auch für Studierende durchaus lohnen. Im Folgenden zeigen wir dir, welche fünf Dinge du als Student beziehungsweise Studentin von der Steuer absetzen kannst.
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1. Kosten für die Erstausbildung oder das Zweitstudium
Wenn du dich im Erststudium (z. B. Bachelor) befindest, kannst du die Studienkosten als Sonderausgaben geltend machen. Das betrifft beispielsweise:
- Studiengebühren
- Semesterbeiträge
- Fachliteratur
Der Haken: Sonderausgaben können nur bis zu einem Höchstbetrag von 6.000 Euro und nur in dem Jahr geltend gemacht werden, in dem sie anfallen, wie die ING-Diba berichtet.
Befindest du dich hingegen im Zweitstudium (z. B. Master, Promotion), kannst du die Kosten als Werbungskosten ansetzen. Der Vorteil dabei ist, dass ein Verlustvortrag möglich ist, d. h., die Kosten lassen sich in die Zukunft „mitnehmen“ und mit späteren Einkommen verrechnen. Laut EStG §9 umfasst dies unter anderem:
- Studiengebühren
- Fahrtkosten
- Kosten für Arbeitsmittel
2. Studierende und Steuererklärung: Arbeitsmittel sind absetzbar
Alles, was du für dein Studium benötigst, kannst du von der Steuer absetzen. Dazu gehören laut WISO Steuer unter anderem:
- Laptop, Tablet oder Drucker
- Schreibtisch und Schreibtischstuhl
- Schreibmaterialien
Hinweis: Da der Laptop oder Computer in der Regel mindestens zur Hälfte auch privat genutzt, sollten höchstens 50 Prozent der Kosten in der Steuererklärung berücksichtigt werden.
3. Studierende und Steuererklärung: Fahrtkosten angeben
Wenn du regelmäßig zur Uni pendelst, kannst du die Fahrtkosten geltend machen. Dabei kannst du laut WISO Steuer die Entfernungspauschale von 0,30 Euro pro Kilometer für die einfache Strecke ansetzen. Das gilt sowohl für Autofahrten als auch für Fahrten mit dem Fahrrad. Falls deine tatsächlichen Ausgaben für öffentliche Verkehrsmittel, wie etwa ein Semesterticket, höher ausfallen, kannst du alternativ diese angeben.
4. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
Studierende, die in der gesetzlichen Krankenversicherung (z. B. in der studentischen Krankenversicherung) versichert sind, können ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend machen, wie Steuererklaerung-Student.de berichtet. Das Finanzamt zieht von den gezahlten Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung lediglich vier Prozent pauschal für Krankengeld ab.
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5. Telefon- und Internetkosten
Ein Teil der Kosten für Telefon und Internet, die du für dein Studium nutzt, kann ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden. Hierbei wird in der Regel ein pauschaler Anteil von 20-30 % der Gesamtkosten anerkannt, sofern keine genaueren Nachweise vorliegen. Dies wird auch auf Steuerplattformen wie die Vereinigte Lohnsteuerhilfe berichtet.
Bonus-Tipp: Verlustvortrag nutzen
Wenn deine Werbungskosten höher sind als dein Einkommen – was bei Studierenden oft der Fall ist – kannst du den sogenannten Verlustvortrag beantragen. Dieser ermöglicht es dir, die Verluste in spätere Jahre zu übertragen und dann mit einem späteren Einkommen zu verrechnen. Das lohnt sich besonders für Masterstudierende, die nach dem Studium ein höheres Einkommen erwarten.
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Steuererklärung: 37 Prozent aller Frauen haben sie noch nie abgegeben
Jedes Jahr müssen Millionen Deutsche ihre Steuererklärung abgeben, viele zögern jedoch, aus Angst vor Fehlern. Besonders Frauen haben hierbei Schwierigkeiten, wie eine Studie des Meinungsforschungsunternehmens YouGov zeigt. Demnach haben 37 Prozent der Frauen noch nie eine Steuererklärung abgeben. Dabei geben sie folgende Gründe dafür an:
- 41 % der Frauen fehlen die nötigen Kenntnisse.
- 51 % der Frauen vermeiden das Thema, weil sie sich überfordert und unsicher fühlen.
Zum Vergleich: Lediglich 28 Prozent der Männer, haben aufgrund von Unwissen Schwierigkeiten bei der Bearbeitung der Steuererklärung. Um Unsicherheiten abzubauen, ist der erste Schritt, sich Wissen anzueignen.