BAföG ist für zahlreiche Studierende in Deutschland ein unverzichtbarer Bestandteil ihres Lebens. Denn ohne diese finanzielle Unterstützung wäre es für sie oft unmöglich, ihren Lebensunterhalt während des Studiums zu sichern. Daher fiebern sie monatlich der Auszahlung des BAföGs entgegen, denn es gibt ihnen die nötige Sicherheit. Damit du weißt, wann du mit dem Geld rechnen kannst, haben wir alle Termine für die BAföG-Auszahlung für dich im Überblick.
BAföG-Erstantrag: Auszahlung kann sich ziehen
Wer zum Studienbeginn oder zum nächsten Semester BAföG auf seinem Konto haben möchte, sollte den Antrag möglichst frühzeitig stellen. Denn auch wenn der BAföG-Antrag korrekt ausgefüllt wird, kann es mehrere Monate dauern, bis die erste Zahlung erfolgt. Wenn zwischen der Genehmigung des Antrags und dem Start der Förderung bereits Monate vergangen sind, wird das entsprechende Geld rückwirkend auf einmal ausgezahlt.
Lesetipp: BAföG: In diesen Fällen bekommst du es
BAföG-Auszahlung 2025: Die Termine im Überblick
Wann kommt das BAföG? Diese Frage beschäftigt viele Studierende und Auszubildende jeden Monat. Die Antwort darauf findet sich in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföGVwV 1991). Dort heißt es in § 51 Absatz 1, dass die Zahlungen so rechtzeitig erfolgen müssen, dass sie „jeweils am letzten Tag des Vormonats zur Verfügung stehen.“
Berücksichtigt man die Bankarbeitstage, ergeben sich daraus die folgenden spätesten Auszahlungstermine:
Monat | Auszahlungstermin |
Januar | 31. Dezember 2024 |
Februar | 31. Januar 2025 |
März | 28. Februar 2025 |
April | 31. März 2025 |
Mai | 30. April 2025 |
Juni | 30. Mai 2025 |
Juli | 30. Juni 2025 |
August | 31. Juli 2025 |
September | 29. August 2025 |
Oktober | 30. September 2025 |
November | 31. Oktober 2025 |
Dezember | 28. November 2025 |
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BAföG-Auszahlung: Ämter sind zur pünktlichen Auszahlung verpflichtet
Da Banken am Wochenende keine Buchungen durchführen, werden Überweisungen ausschließlich an Werktagen von Montag bis Freitag abgewickelt. Aus diesem Grund sind die Ämter dazu verpflichtet, die BAföG-Zahlungen rechtzeitig in die Wege zu leiten. Besonders wichtig ist dies, wenn das Monatsende auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt. In solchen Fällen muss die Überweisung so geplant werden, dass das Geld dennoch pünktlich ankommt. Nur so kann sichergestellt werden, dass Studierende und Auszubildende ihre Förderung rechtzeitig erhalten.