Veröffentlicht inFamily

Mutterschutz bei Fehlgeburt: Bundestag verabschiedet Gesetz – das gilt nun

Bis dato mussten sich Frauen nach einer Fehlgeburt in der frühen Schwangerschaft krankschreiben lassen. Doch ein neues Gesetz soll dies nun ändern. Was gilt, liest du hier.

Porträt einer traurigen, weinenden Frau.
© Getty Images/Halfpoint Images

Fehlgeburt – Ursachen, Risiken und Symptome

Rund rede zehnt Frau erleidet in ihrem Leben eine Fehlgeburt. Die Ursachen, Risiken und Symptome erklärt das Video.

Frauen, die ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, erhalten künftig Mutterschutz. Der Bundestag hat das Gesetz kürzlich einstimmig beschlossen. Doch was bedeutet das genau? Und ab wann tritt das neue Gesetz in Kraft? Hier die wichtigsten Antworten.

Wie sieht der Mutterschutz derzeit aus?

Das Mutterschutzgesetz sorgt dafür, dass Frauen vor und nach der Geburt eines Kindes geschützt sind. Die Schutzfrist startet normalerweise sechs Wochen vor der Entbindung und endet acht Wochen danach. Während dieser Zeit sind Frauen  von der Arbeit freigestellt. Sie haben Anspruch auf Mutterschaftsleistungen, die ihr bisheriges Einkommen ersetzen. Der Mutterschutz soll sicherstellen, dass Frauen in dieser besonderen Lebensphase geschützt und finanziell abgesichert sind.

Lesetipp: Überstunden während der Schwangerschaft – ist das überhaupt erlaubt?

Fehlgeburt und Mutterschutz: Der aktuelle Stand

Eine Fehlgeburt ist das vorzeitige Ende einer Schwangerschaft bis zur 24. Woche und für viele Frauen ein schwerer Einschnitt. Bisher müssen sie sich oft eine Krankschreibung holen, um sich zu erholen, da es keine speziellen Mutterschutzregelungen gibt – außer nach der 24. Woche.

Das soll sich mit einem neuen Gesetz ändern. Silvia Breher von der Unionsfraktion bezeichnet dies als wichtigen Schritt. Frauen, die ihr Kind still geboren haben, müssen künftig keine Krankschreibung mehr beantragen. Stattdessen sollen sie mehr Unterstützung bekommen, um den Verlust zu verarbeiten.

Fehlgeburten und Mutterschutz: Das neue Gesetz im Detail 

Das neue Gesetz führt eine gestaffelte Mutterschutzregelung für Fehlgeburten ein, die sich nach dem Verlauf der Schwangerschaft richtet. Ab der 13. Schwangerschaftswoche ist eine Mutterschutzfrist von zwei Wochen vorgesehen, ab der 17. Woche beträgt diese sechs Wochen. Erleiden Frauen eine Fehlgeburt ab der 20. Woche, haben sie künftig Anspruch auf eine achtwöchige berufliche Auszeit. Auch der Anspruch auf Mutterschaftsleistungen wird auf Fehlgeburten ab der 13. Woche ausgeweitet. Die Bezugsdauer der Leistungen richtet sich nach den jeweiligen Staffelungszeiträumen.

Du magst unsere Themen? Dann lies uns auch bei Google News.

Wann tritt das Gesetz in Kraft?

Die neuen Regelungen treten nach der Zustimmung des Bundestags am 1. Juni dieses Jahres in Kraft. Eine weitere Genehmigung durch den Bundesrat ist nicht erforderlich.