Die meisten von uns schauen sich ihre Gehaltsabrechnung wahrscheinlich nur sehr selten an. Eine Angewohnheit, die man besser ändern sollte. Denn dann wären die meisten im Januar 2025 über ein niedrigeres Netto-Gehalt gestolpert. Welcher Grund dahinter steckt und warum der Arbeitgeber daran keine Schuld trägt, liest du hier.
Gehaltsabrechnung: Warum viele im Januar geringeres Nettogehalt erhalten haben
Im Januar 2025 wurde vielen Beschäftigten ein geringeres Nettogehalt überwiesen. Ein Blick auf die Gehaltsabrechnung sorgt für Gewissheit – es gab tatsächlich weniger Geld. Aber warum? Da Gehaltsabrechnungen immer individuell sind, ist es am besten, bei Unklarheiten direkt im Unternehmen nachzufragen.
Doch in diesem Fall ist ein Fehler des Arbeitgebers wohl auszuschließen. Hauptgründe für das geringere Nettogehalt sind steigende Sozialversicherungsbeiträge und höhere Beitragsbemessungsgrenzen, die das verfügbare Einkommen schmälern. Darüber hinaus haben viele Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge erhöht, was das Gehalt nochmals schmälert.
Laut der SV-Rechengrößenverordnung beträgt die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) im Jahr 2025 für die Kranken- und Pflegeversicherung 66.150 Euro pro Jahr bzw. 5.512,50 Euro pro Monat. In der Renten- und Arbeitslosenversicherung liegt sie bei 96.600 Euro jährlich oder 8.050 Euro monatlich. Diese Werte gelten seit 2025 einheitlich in ganz Deutschland.
So wirken sich die Änderungen bei Steuern und Sozialversicherung konkret aus
Die Anpassungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht betreffen viele Menschen in Deutschland. Laut einer Übersicht des Bundes der Steuerzahler wird das Nettogehalt 2025 im Vergleich zu 2024 geringer ausfallen. Hier einige Beispiele:
- Single, Monatsbrutto 3.500 Euro, kinderlos: 110 Euro weniger pro Jahr
- Single, Monatsbrutto 5.000 Euro, kinderlos: 133 Euro weniger pro Jahr
- Ehepaar, Monatsbrutto 4.000 Euro, 2 Kinder: 108 Euro weniger pro Jahr
- Ehepaar, Monatsbrutto 6.000 Euro, 2 Kinder: 443 Euro weniger pro Jahr
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Gehaltsabrechnung: Verzögerung bei der Umsetzung der Lohnsteuerfreibetrags-Erhöhung
Laut der Website der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) Bayern müssen einige Berufstätige auf ihren Lohnabrechnungen für Januar 2025 noch eine weitere Veränderung beachten. Der Grund, warum das Nettogehalt in manchen Fällen niedriger ausfiel als erwartet, liegt darin, dass eine Erhöhung des Lohnsteuerfreibetrages aus Zeitgründen noch nicht berücksichtigt werden konnte. Die DPolG erklärt, dass dies vor allem bei vielen Tarifbeschäftigten der Fall ist.
Obwohl der Bundesrat die Maßnahme am 20. Dezember 2024 beschlossen hatte, war die Zeit bis zum Jahreswechsel zu knapp, um sie sofort umzusetzen. Daher wird die Erhöhung des Lohnsteuerfreibetrages erst in der Gehaltsabrechnung für Februar 2025 berücksichtigt.