Der Frühling beginnt und der erste Frühlingsmonat kommt einigen Änderungen bei der Rente daher, die Rentnerinnen und Rentner unbedingt kennen sollten. Welche das genau sind, erfährst du hier. Ein Überblick.
Alles zum Thema „Rente“:
Weniger Rente ab März: Höhere Krankenkassenbeiträge sind Schuld
Viele Senior:innen erhalten ab März eine geringere Rente. Schuld daran ist die Erhöhung des Krankenkassen-Zusatzbeitrags, die seit dem 1. Januar 2025 gilt. Bisher waren Rentner:innen von diesen Erhöhungen ausgenommen, jedoch endet diese Ausnahme im März. Die Zusatzbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung werden jährlich neu bestimmt. Aktuell beträgt der durchschnittliche Zusatzbeitrag für gesetzlich Versicherte 2,5 Prozent, was einen Anstieg von 0,8 Prozentpunkten im Vergleich zum Vorjahr bedeutet.
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Je nach Krankenkasse können die Erhöhungen jedoch noch höher ausfallen. Für viele Rentner:innen könnte dies zu geringeren monatlichen Rentenzahlungen führen, besonders für diejenigen, die ihre März-Rente bereits Ende Februar erhalten.
Rentenerhöhung 2025 wird im März verkündet
Im März dürften Senior:innen auch erfahren, ob in diesem Jahr die Rente wieder steigt. Denn die Rentenerhöhung 2025 soll voraussichtlich Ende März vom Arbeitsministerium präsentiert werden. Bereits im Februar 2025 hat die Deutsche Bundesbank die mögliche Rentenhöhe für Juli berechnet und erwartet eine Erhöhung von „fast vier Prozent“. Diese Prognose stützt sich auf die aktuellen Daten zur Lohnentwicklung: Laut dem Statistischen Bundesamt sind die Löhne 2024 real um 3,1 Prozent gestiegen, der stärkste Anstieg seit 2008.
Hinweis: Auch wenn die Anpassung der Renten im März verkündet wird, tritt die Änderung allerdings erst ab dem 1. Juli 2025 in Kraft. Erst dann können Rentner:innen mit höheren Bezügen rechnen.
Freiwillige Rentenbeiträge für das Jahr können noch bis Ende März gleistet werden
Wer für das Jahr 2024 freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung entrichten möchte, hat hierfür noch bis zum 31. März 2025 Zeit. Darauf macht die Deutsche Rentenversicherung Rheinland aufmerksam. Dabei kann die Zahlung dieser Beiträge aus verschiedenen Gründen sinnvoll sein. Sie kann dazu beitragen, den Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente aufrechtzuerhalten oder die erforderlichen Mindestversicherungszeiten zu erfüllen – etwa, um einen früheren Renteneintritt zu ermöglichen.
Zudem kann sich eine Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung aufgrund der attraktiven Rendite finanziell lohnen. Versicherte haben die Möglichkeit, die Höhe ihrer Beiträge für 2024 individuell festzulegen. Der monatliche Mindestbeitrag beträgt 103,42 Euro, während der Höchstbeitrag bei 1.404,30 Euro liegt.
Hinweis: Bei der Überweisung sind Versicherungsnummer, Name und Zahlungszeitraum anzugeben. Vorab sollte geprüft werden, ob eine freiwillige Beitragszahlung möglich ist – hierfür ist ein Antrag erforderlich. Das Formular V0060 gibt es auf der Website der Deutschen Rentenversicherung.
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Diese Jahrgänge können in diesem Monat erstmals in Rente gehen
Im März 2025 erreichen bestimmte Jahrgänge zum ersten Mal das Rentenalter. Dazu zählen Personen, die am 1. Januar 1959 geboren wurden. Sie können ab dem 1. März 2025 mit 66 Jahren und zwei Monaten die Regelaltersrente in Anspruch nehmen. Für langjährig Versicherte, schwerbehinderte Menschen und besonders langjährig Versicherte bestehen ebenfalls Rentenoptionen, jedoch unter bestimmten Voraussetzungen und mit möglichen Abschlägen, die vom Renteneintrittsalter abhängen.
Quelle: Deutsche Rentenversicherung