Bis zum 31. Juli 2025 muss die Steuererklärung für das Steuerjahr 2024 wieder spätestens beim Finanzamt eingereicht worden sein. Bis dahin ist noch genug Zeit, sich zu informieren, was man alles von der Steuer absetzen kann. In diesem Artikel verraten wir dir, welche Sonderausgaben du dieses Jahr in deiner Steuererklärung geltend machen kannst und wie dir das am besten gelingt.
Alles zu den „Sonderausgaben in der Steuererklärung“:
Was sind Sonderausgaben?
Zu den sogenannten Sonderausgaben zählen alle die Kosten, die nicht zu den Werbungskosten oder Betriebsausgaben handelt. Diese lassen sich jedoch nochmal in zwei Gruppen unterteilen. Zum einen gibt es die Vorsorgeaufwendungen. Dazu zählen beispielsweise die Beiträge zur Altersvorsorge, aber auch Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Unfall- oder Haftpflichtversicherung können hier berücksichtigt werden.
In die zweite Kategorie fallen alle anderen Sonderausgaben, die nicht zu den Vorsorgeaufwendungen zählen. Das können beispielsweise Spenden, die Kirchensteuer oder auch Ausgaben für die erste Berufsausbildung sein.
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So kannst du Sonderausgaben von der Steuer absetzen
Gibst du in deiner Steuererklärung keine Nachweise für deine Sonderausgaben an, so erkennt das Finanzamt lediglich den Pauschbetrag für die Sonderausgaben an. Dieser liegt für Singles bei gerade einmal 36 Euro pro Jahr. Für Paar liegt er dementsprechend höher bei 72 Euro.
Die meisten Steuerpflichtigen kommen jedoch mit ihren Sonderausgaben über diesen Pauschbetrag. Daher lohnt es sich, in der Steuererklärung konkrete Angaben zu machen und auf Nachfrage des Finanzamtes auch die entsprechenden Nachweise beizulegen.

Für unterschiedliche Sonderausgaben existieren jedoch auch verschiedene Grenzbeträge. Während du bei den Ausbildungskosten beispielsweise nur maximal 6.000 Euro pro Jahr absetzen kannst, lässt sich die Kirchensteuer in unbegrenzter Höhe absetzen.
Besonders knifflig wird es bei den Versicherungen. Zwar lassen sich die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung grundsätzlich auch erstmal in unbegrenzter Höhe angeben, andere Versicherungen können anschließend jedoch nur noch abgesetzt werden, wenn die Summe der Beiträge geringer als 1.900 Euro ist.
Fazit: Sonderausgaben sind nur im selben Jahr absetzbar, in dem sie angefallen sind
Eine weitere Besonderheit der Sonderkosten ist, dass sie nicht nachträglich geltend gemacht werden können. In der Steuererklärung für das Jahr 2024 kannst du also nur die Sonderausgaben absetzen, die auch im Steuerjahr 2024 angefallen sind. Alles aus dem Jahr 2023 kannst du nicht mehr einreichen und alles aus dem Jahr 2025 erst im kommenden Jahr, wenn die entsprechende Steuererklärung fällig ist.