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Kindergeld: Hat man auch noch während des Masters Anspruch darauf?

Während der Ausbildung gibt es in vielen Fällen noch Kindergeld. Lies hier, ob du auch während des Masters Anspruch darauf hast.

Frau Masterstudium
© IMAGO/Zoonar

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Kindergeld wird hierzulande an die Eltern gezahlt, um sie dabei zu unterstützen, ihren Nachwuchs zu finanzieren. Dazu zählt auch die Erstausbildung. Doch wird das Kindergeld auch noch während eines Masterstudiums bezahlt oder zählt dieses schon nicht mehr zur Erstausbildung? In diesem Artikel verraten wir dir alles, was du dazu wissen musst.

Erhält man auch im Master noch Kindergeld?

Das Kindergeld wird normalerweise an kindergeldberechtigte Personen gezahlt. Das sind die Eltern oder Erziehungsberechtigten von Kindern, die noch unter 25 Jahre alt sind und sich in der Ausbildung oder im Studium befinden. Wichtig zu wissen ist, dass das Kindergeld nur gezahlt wird, wenn es sich um eine Erstausbildung handelt.

Grundsätzlich ist es also möglich, auch im Masterstudium noch Kindergeld zu erhalten. Allerdings muss sich das Studium direkt an das Bachelorstudium anschließen, damit es noch als Erstausbildung zählt. Zudem sollte das Kind natürlich noch keine 25 Jahre alt sein.

Diese Ausnahmen gibt es

Wie so oft existieren auch bei dieser Regelung wieder einige Ausnahmen, in denen die Betroffenen doch keinen Anspruch mehr auf das Kindergeld haben. So kann es beispielsweise passieren, dass eine zu lange Pause zwischen dem Bachelor- und Masterstudium dazu führt, dass der Master nicht mehr zur Erstausbildung zählt.

Frau Kindergeld Studium
Wie immer bestätigen Ausnahmen die Regel. Wer zu lange Pause macht zwischen Bachelor und Master, bekommt kein Kindergeld mehr. Foto: IMAGO/Westend61

Aber auch wenn die betroffenen Personen neben ihrem Studium zu viel arbeiten, dürfen viele kein Kindergeld mehr beziehen. Konkret sollten Student:innen – egal ob im Master oder Bachelor – während des laufenden Semesters nicht mehr als 20 Stunden arbeiten. In der vorlesungsfreien Zeit sind hingegen 40 Stunden gestattet.

Fazit: Der Master muss im Zusammenhang mit dem Bachelor stehen

Das Masterstudium muss sich also direkt an das Bachelorstudium anschließen. Wichtig dabei ist, dass der Master auch thematisch mit dem vorherigen Bachelor korreliert. Denn nur wenn beide Studiengänge in direktem Zusammenhang zueinanderstehen, wird das Kindergeld ausgezahlt. Das nennt man auch ein konsekutives Masterstudium.