Wenn die Renten ab Juli um 4,57 Prozent steigen, betrifft das nicht nur Altersrenten. Auch die Witwen- und Witwerrenten werden entsprechend erhöht. Doch das ist nicht die einzige Änderung, die Bezieher:innen der Witwenrente kennen sollten. Was sich für sie ab Juli 2024 noch ändert, haben wir für dich zusammengefasst.
Änderungen Witwenrente: Ab Juli gibt es mehr Geld
Ab dem 1. Juli 2024 erhalten alle Rentner eine Rentenerhöhung von 4,57 Prozent. Für die fünf Millionen Witwen oder Witwer bedeutet dies, dass sie künftig 39,32 Euro statt des bisherigen Rentenwerts von 37,60 Euro bekommen.
Zusätzlich erhalten Hinterbliebene, die zwischen 2001 und 2018 mit dem Rentenbezug begonnen haben, einen Extrazuschlag von 7,5 Prozent. Dieser Zuschlag basiert auf den Regelungen für Erwerbsminderungsrenten. Laut Deutscher Rentenversicherung gilt dies allerdings nur, wenn der verstorbene Versicherte unmittelbar vor Beginn der Hinterbliebenenrente keine eigene Rente bezogen hat und am Todestag höchstens 65 Jahre und acht Monate alt war.
Die Art der Hinterbliebenenrente spielt dabei keine Rolle. „Der Zuschlag wird zu großen und kleinen Witwen- und Witwerrenten sowie zu Voll- oder Halbwaisenrenten gezahlt“, heißt es laut der Deutschen Rentenversicherung. Dadurch können einige Rentner:innen eine Erhöhung ihrer Rente und somit mehr Geld erhalten.
- Mehr zum Thema Rente:
- Witwenrente: So lange musst du wirklich verheiratet sei
- Nach Expertenaussage: Steht die Witwenrente wirklich vor dem Aus
- Heiraten, ohne Witwenrente zu verlieren – ist das möglich?
- Monatsanfang oder Monatsende – wann erfolgt die Auszahlung der Rente?
Änderungen Witwenrente: Ab Juli gilt ein höherer Freibetrag
Nicht nur der Zuschlag zur Hinterbliebenenrente sollte im Blick behalten werden, sondern auch die Erhöhung des Freibetrags. Laut fr.de steigt der anrechnungsfreie Einkommensverdienst auf 1.038 Euro (netto). Das bedeutet, dass Hinterbliebene, die monatlich bis zu 1.730 Euro brutto verdienen, ihren Rentenanspruch geltend machen können.
Diese Regelung gilt für Witwer und Witwen, die das reguläre Rentenalter noch nicht erreicht haben. Zudem soll der Kinderfreibetrag in der Einkommensanrechnung auf 220,19 Euro ansteigen. Gemäß dem Bericht differenziert der Gesetzgeber zwischen zwei Szenarien:
- Zum einen betrifft dies Personen, die im letzten Kalenderjahr bereits erwerbstätig waren und Einkommen erzielt haben. Dabei spielt die Anrechnung des Einkommens im laufenden Kalenderjahr keine Rolle.
- Der Gesetzgeber unterscheidet außerdem zwischen Personen, die im vergangenen Kalenderjahr nicht erwerbstätig waren. Für diese Gruppe wird das aktuelle Einkommen bei der Berechnung der Hinterbliebenenrente berücksichtigt.
Insbesondere die letzte Gruppe sollte vorsichtig sein: Es besteht eine Meldepflicht. Falls das Einkommen um zehn Prozent oder mehr sinkt, muss dies umgehend gemeldet werden. Die Nichterfüllung dieser Pflicht kann zu finanziellen Konsequenzen führen.
Du magst unsere Themen? Dann lies uns auch bei Google News.