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Steuererklärung: In welche Anlage du außergewöhnliche Belastungen eintragen musst

Viele Menschen haben außergewöhnliche Belastungen. Lies hier, was es damit auf sich hat und wie du sie versteuern kannst.

Frau Steuererklärung
© IMAGO/Westend61

Diese Fehler solltest du bei der Steuererklärung nicht machen

Die Steuererklärung richtig zu machen, ist gar nicht so einfach. Wir zeigen dir, mit welchen Tipps und Tricks du richtig Geld sparen kannst. Dieses Video wurde mit der Hilfe von KI erstellt und vor der Veröffentlichung von der Redaktion sorgfältig geprüft.

Außergewöhnliche Belastungen können in verschiedenen Lebenssituationen entstehen. Wer selbst dafür aufkommt, kann einen Teil später wieder von der Steuer absetzen. Was genau zu den außergewöhnlichen Belastungen zählt und wie du sie steuerlich geltend machen kannst, verraten wir dir in diesem Artikel.

Was sind außergewöhnliche Belastungen?

Bei außergewöhnlichen Belastungen handelt es sich um Mehrkosten, die im Vergleich zu Personen mit gleichem Einkommen, Vermögen und Familienstand entstehen. Wichtig ist, dass diese Kosten immer unvermeidbar sind. Beispiele für außergewöhnliche Belastungen sind unter anderem die Kosten für eine Brille, notwendigen Zahnersatz oder aber Bestattungen.

Hier musst du außergewöhnliche Belastungen eintragen

Die meisten außergewöhnlichen Belastungen kannst du steuerlich geltend machen. Dafür musst du sie nur in der Anlage „Außergewöhnliche Belastungen“ eintragen. Was du in den jeweiligen Zeilen angeben musst, liest du hier:

  • 4 bis 9: Behinderten-Pauschalbetrag (abhängig vom Grad der Behinderung)
  • 10: Hinterbliebenen-Pauschalbetrag von jährlich 370 Euro, wenn der alleinige Bezug einer Witwen- oder Witwerrente nicht ausreicht
  • 11 bis 16: Pflege-Pauschalbetrag für die ständige, unentgeltliche Pflege einer hilfsbedürftigen Person bei Pflegegrad 2 bis 5 oder Merkzeichen „H“
  • 17 und 18: behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale bei einem Behindertengrad von mindestens 80 Prozent oder mindestens 70 Prozent und Merkzeichen „G“
  • 19 bis 21: Krankheitskosten für Arztbesuche, Behandlungen, Medikamente, Heil- und Hilfsmittel oder Kuren
  • 22 bis 24: Pflegekosten für häusliche Pflege oder Heimunterbringung
  • 25 bis 27: behinderungsbedingte Aufwendungen wie Umbaukosten
  • 28 bis 30: Bestattungskosten
  • 31 bis 36: sonstige außergewöhnliche Belastungen wie Sanierungs- oder Wiederbeschaffungskosten nach Naturkatastrophen
Zahnersatz außergewöhnliche Belastungen
Zahnersatz, Brillen und Bestattungskosten zählen zu den außergewöhnlichen Belastungen. Foto: IMAGO/Westend61

Fazit: Vergiss die Nachweise nicht

Doch außergewöhnliche Belastungen lassen sich nur von der Steuer absetzen, wenn du auch belegen kannst, dass du die Kosten selbst getragen hast. Aus diesem Grund solltest du dir immer einen Beleg ausstellen lassen und diese zusammen mit ärztlichen Attesten oder Rechnungen aus der Apotheke aufbewahren.