Ohne BAföG wären einige Studierende nicht in der Lage, ihr Studium weiterzuführen, da die staatliche Unterstützung während eines zeitaufwendigen Vollzeitstudiums ihren Lebensunterhalt absichert. Doch haben alle Schülerinnen, Schüler und Studierende Anspruch auf die finanzielle Unterstützung vom Staat? Welche Voraussetzungen man für BAföG erfüllen muss, erfährst du hier.
Wer kann BAföG bekommen?
BAföG können grundsätzlich alle Personen in Anspruch nehmen, die sich in einer Ausbildung befinden und eine berufliche oder schulische Qualifikation anstreben, wie es auf der Webseite von studierendenwerke.de heißt. Das schließt den Erwerb eines Schulabschlusses, eine betriebliche Ausbildung sowie ein Studium an einer Fachhochschule oder Universität ein. Denn auf der offiziellen BAföG-Website des Bildungsministeriums ist zu lesen, dass der Staat „die erste Ausbildung an berufsbildenden Schulen, Kollegs, Akademien und Hochschulen“ unterstützt.
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BAföG – diese Voraussetzungen musst du erfüllen
Um BAföG-Förderung zu erhalten, musst du einige grundlegende Voraussetzungen erfüllen. Erstens musst du deutscher Staatsbürger oder ein Ausländer mit Bleibeperspektive sein. Darüber hinaus dürfen sowohl dein Einkommen als auch dein Vermögen bestimmte Grenzen nicht überschreiten; andernfalls müsstest du deine Ausbildung eigenständig finanzieren.
Seit dem Wintersemester 2022/23 liegt die Vermögensgrenze bei 15.000 Euro. Für Personen über 30 Jahren beträgt diese Grenze 45.000 Euro. Dabei zählen auch Vermögenswerte wie dein Auto, Immobilien, Bargeld und Online-Guthaben. Alles, was über diesen Betrag hinausgeht, wird vom BAföG abgezogen.
Auch Einkommen der Eltern entscheidet über Anspruch
Das BAföG hat primär das Ziel, Studierenden und Schüler:innen zu helfen, die sich ein Studium finanziell nicht leisten können. Daher wird auch geprüft, ob die Eltern oder Adoptiveltern finanzielle Hilfe leisten könnten. Aus diesem Grund musst du beim Ausfüllen deines BAföG-Antrags genau angeben, wie hoch das Einkommen deiner Eltern ist.
Eltern sind jedoch nicht verpflichtet, ihr gesamtes Einkommen für das Studium ihres Kindes einzusetzen. Daher gibt es Freibeträge, die bei der Berechnung des BAföG-Höchstsatzes nicht angerechnet werden. Diese Freibeträge sorgen dafür, dass ein gewisser Teil des Einkommens unangetastet bleibt. Ihre Höhe hängt von der Lebenssituation der Eltern ab. Ob sie zusammenleben, verheiratet sind oder getrennt leben, beeinflusst die Freibeträge. Dabei sehen diese wie folgt aus:
- Deine Eltern leben zusammen 2.540 € (Stand: August 2024)
- Deine Eltern sind getrennt – jeweils 1.690 € (Stand: August 2024)
- Zusätzliches Stiefelternteil+ 850 € (Stand: August 2024)
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Anspruch vor Antragstellung prüfen
Bevor man einen BAföG-Antrag stellt, sollte man zunächst den eigenen BAföG-Anspruch klären. Zur ersten Einschätzung eignet sich dafür der Online-Rechner auf bafoeg-rechner.de.
Nachdem man den Anspruch geprüft hat, kann man seit 2021 den BAföG-Antrag ganz bequem online über www.bafoeg-digital.de ausfüllen und einreichen. Anders als bei den einzelnen Formularen, die man entweder ausdrucken oder digital ausfüllen muss, gibt man bei BAföG Digital die erforderlichen Daten Schritt für Schritt ein.
Hinweis: Wenn man BAföG beantragen möchte und Anspruch hat, aber das Zulassungsschreiben noch fehlt, kann man einen formlosen Antrag beim BAföG-Amt stellen. So erhält man bei Genehmigung rückwirkend ausgezahlt.