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Bürgergeld und Minijob: So viel Geld darfst du nur behalten

Ein Minijob kann für Bürgergeld-Empfänger:innen eine Möglichkeit sein, den Einstieg ins Berufsleben zu finden. Doch welche Regeln gelten?

Eine Frau arbeitet hinter der Theke.
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Was ist das Bürgergeld?

Seit kurzem ist das sogenannte "Bürgergeld" erhältlich. Doch was ist das genau?Wir zeigen dir, was das Bürgergeld ist und welche interessanten Fakten zu hierzu wissen musst.

Die Kombination aus Bürgergeld und Minijob ist sehr beliebt. Denn Bürgergeld deckt das Existenzminimum ab, während der Minijob nicht nur zusätzliches Einkommen bringt, sondern auch eine Möglichkeit zur gesellschaftlichen Teilhabe bietet und den Einstieg ins Berufsleben erleichtert. Wenn man zum Bürgergeld etwas dazuverdienen will, muss man einige Dinge beachten. Welche Regeln gelten, erfährst du hier. 

Bürgergeld und Minijob: Eine beliebte Kombination 

Die Kombination aus Bürgergeld und Minijob ist sehr beliebt. So üben ungefähr 350.000 Personen, die Bürgergeld beziehen, einen Minijob aus. Minijobs sind Beschäftigungen mit einem maximalen Monatseinkommen von 520 Euro. Dieses Einkommen ist von Steuern und Sozialabgaben befreit, was bedeutet, dass der Bruttolohn netto ausgezahlt wird. Allerdings gilt dies nur, wenn man keine staatlichen Hilfen wie das Bürgergeld erhält.

Bürgergeld und Minijob: Diese Freibeträge gelten

Möchtest du dir etwas zum Bürgergeld hinzuverdienen, ist es wichtig, die Freibeträge zu kennen. Bei einem Minijob beträgt der Freibetrag 100 Euro zuzüglich 20 Prozent. Konkret bedeutet das: 

  • Die ersten 100 Euro Nebenverdienst darfst du komplett behalten.
  • Wenn du zwischen 100 und 520 Euro verdienst, kannst du 20 Prozent davon behalten. Die restlichen 80 Prozent werden auf das Bürgergeld angerechnet.

Um das Ganze besser zu verstehen, haben wir ein Beispiel für dich: Du beziehst Bürgergeld und hast einen Minijob in der Gastronomie, in dem du 400 Euro im Monat verdienst. Von diesen 400 Euro kannst du die ersten 100 Euro vollständig behalten. Von den restlichen 300 Euro darfst du 20 Prozent, also 60 Euro, behalten. Insgesamt verdienst du also 160 Euro zusätzlich zu deinem Bürgergeld.

Diese Ausnahmen gelten beim Minijob-Freibetrag

Der Gesetzgeber macht für junge Menschen unter 25 Jahren bei dem Freibetrag eine Ausnahme. Wenn sie Bürgergeld erhalten und einen Minijob ausüben, dürfen sie den vollen Lohn von 520 Euro behalten. Dabei gilt diese Regelung für diese Personen:

  • Schüler:innen und Studierende unter 25 Jahren
  • Auszubildende
  • Beschäftigte im Bundesfreiwilligendienst oder FSJ
  • Ferienjobber:innen

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Darum lohnt sich Bürgergeld und Minijob auf jeden Fall

Auch wenn es nicht ideal ist, dass du nur einen Teil deines Einkommens aus dem Minijob behalten kannst, lohnt sich die Arbeit während des Bürgergeldbezugs dennoch. Denn du kommst regelmäßig aus dem Haus und bleibst im Berufsalltag eingebunden. Das erleichtert später den Übergang in eine Teilzeit- oder Vollzeitstelle.

Zudem pflegst du soziale Kontakte und hast das Gefühl, gebraucht zu werden. Darüber hinaus kann der Minijob auch als wertvolle Erfahrung dienen. Manchmal öffnet er sogar die Tür zu einer festen Anstellung, wenn du deinen Arbeitgeber positiv beeindruckst.