Der Apothekenbesuch ist selten kostenfrei, da nicht alle Medikamente von den Krankenkassen übernommen werden und oft Zuzahlungen erforderlich sind. Insbesondere für Menschen, die Bürgergeld beziehen, kann dies spürbar ins Geld gehen. Doch hilft in diesem Fall das Jobcenter aus? Ob die Kosten für Medikamente vom Jobcenter übernommen werden, erfährst du hier.
Bürgergeld und Medikamente: Werden Kosten übernommen?
In der Regel sind Bürgergeldempfänger:innen gesetzlich krankenversichert, was bedeutet, dass die Krankenkassen normalerweise sämtliche Kosten für Arztbesuche oder verschreibungspflichtige Medikamente tragen. Jedoch werden weder vom Jobcenter noch von den Krankenkassen die eventuell erforderlichen Zuzahlungen oder Eigenanteile für Medikamente oder Krankenhausaufenthalte übernommen. Diese Zuzahlungen belaufen sich in der Regel auf fünf bis zehn Euro.
Ab wann Zuzahlungen erstattet werden
Es gibt jedoch Ausnahmen: Gemäß der Arbeitsagentur sind Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr grundsätzlich von Zuzahlungen befreit. usätzlich gibt es eine Belastungsgrenze, die besagt, dass Bürgergeldempfänger:innen höchstens zwei Prozent ihres jährlichen Bruttoeinkommens zuzahlen müssen.
Für chronisch kranke Menschen greift diese Grenze, sobald ein Prozent ihres jährlichen Bruttoeinkommens überschritten wurde. Diese Regelungen können eine finanzielle Erleichterung für bestimmte Gruppen darstellen. Dennoch bleiben weitere Kostenbelastungen für Bürgergeldempfänger bestehen.
Hier ein Beispiel: Eine alleinstehende Person, die ausschließlich den Bürgergeld-Regelsatz von 563 Euro erhält und kein weiteres Einkommen hat, kommt auf 6.756 Euro im Jahr. Die Belastungsgrenze nach der Zwei-Prozent-Regelung liegt dann bei 135,12 Euro. Personen, die diesen Betrag überschreiten, können sich von weiteren Zuzahlungen bei der Krankenkasse befreien lassen. Bereits im laufenden Kalenderjahr geleistete Zuzahlungen können rückwirkend erstattet werden, jedoch ist dafür ein Antrag erforderlich.
Bürgergeld: Härtefallregelung für Mehrbedarf
Das Jobcenter kann Bürgergeld-Beziehenden in Fällen, in denen Krankenkassen keine Kosten übernehmen, unter bestimmten Voraussetzungen finanziell unter die Arme greifen. Diese Voraussetzungen können beispielsweise erfüllt sein, wenn Kosten für Hautpflegemittel bei Neurodermitis anfallen, wie gegen-hartz.de berichtet.
Obwohl Krankenkassen diese Kosten nicht decken, kann das Jobcenter unter Umständen die Härtefallregelung für einen Mehrbedarf anwenden. Ähnlich verhält es sich, wenn Bürgergeld-Beziehende aufgrund einer Erkrankung auf kostenaufwändige Ernährung angewiesen sind.
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