Paracetamol, Hustensaft oder Antibiotika: Oft sind Medikamente unverzichtbar, um bestimmte Krankheiten zu behandeln oder sie schneller zu überwinden. Dabei kann der Kauf von Medikamenten ganz schön ins Geld gehen. Die gute Nachricht: Unter bestimmten Voraussetzungen kann man die Kosten von Medikamenten von der Steuer absetzen. Wann das genau möglich ist und ob dies nur für verschreibungspflichtige oder auch für frei verkäufliche Arzneimittel gilt, liest du hier.
Medikamente von der Steuer absetzen: Wann ist das möglich?
Das Finanzamt berücksichtigt nur Kosten für Medikamente, die von einem Arzt oder einer Ärztin verschrieben wurden. Selbst gekaufte Mittel zur Selbstmedikation werden nicht anerkannt. Auch das Auffüllen der Haus- oder Reiseapotheke zählt nicht als außergewöhnliche Belastung. Wichtig ist, dass das Rezept vor dem Kauf des Medikaments ausgestellt wurde.
Eine Unterscheidung zwischen verschiedenen Arten von Medikamenten wird dabei nicht gemacht. Sobald ein ärztliches Rezept vorliegt, können die Kosten steuerlich geltend gemacht werden. Das gilt auch für neue Präparate wie Wegovy oder Ozempic, die bei Adipositas oder Diabetes verschrieben werden können.
Welche Kosten darf man angeben?
In der Steuererklärung kannst du nur die Ausgaben für Medikamente absetzen, die du selbst bezahlt hast. Übernimmt deine Krankenkasse die Kosten ganz oder teilweise, musst du den Erstattungsbetrag abziehen. Bei verschreibungspflichtigen Medikamenten kannst du die Zuzahlung (Rezeptgebühr) angeben.
Medikamente mit grünem Rezept kannst du eventuell nachträglich von deiner Krankenkasse erstatten lassen. Falls das nicht möglich ist, kannst du den gesamten Betrag absetzen. Wichtig ist, dass du nur den Betrag einträgst, den du wirklich gezahlt hast. Erstattungen musst du dabei immer berücksichtigen.
Du magst unsere Themen? Dann lies uns auch bei Google News.
Medikamente von der Steuer absetzen: Individuelle Belastungsgrenze muss überschritten werden
Eines sollte allerdings beachtet werden: Das Finanzamt berücksichtigt Kosten nur, wenn du deine persönliche Belastungsgrenze überschreitest. Diese Grenze variiert je nach deinem Einkommen, deinem Familienstand und der Anzahl deiner Kinder und liegt zwischen 1 und 7 Prozent deines Gesamteinkommens.
Zum Beispiel beträgt die zumutbare Belastung für kinderlose Singles mit einem Einkommen zwischen 15.340 Euro und 51.140 Euro 6 Prozent des Einkommens. Um deine individuelle Belastungsgrenze zu ermitteln, kannst du den Online-Rechner der bayerischen Finanzämter verwenden, der bundesweit verfügbar ist.
Hinweis: Du musst die Grenze nicht nur mit den Kosten für Medikamente überschreiten. Auch Ausgaben für Arztbesuche, Brillen, Zahnersatz sowie Kuren und Rehabilitationsmaßnahmen, die deine Krankenkasse nicht übernommen hat, werden berücksichtigt.
Wo werden die Kosten in der Steuererklärung eingetragen?
Ausgaben für Arzneimittel zählen zu den Sonderausgaben. Diese trägst du in der Anlage „Außergewöhnliche Belastungen“ ein.
Quellen: steuererklaerung.de, Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. und Haufe.de