Bäume oder Hecken stutzen, den Teich pflegen oder das Rasenbeet neu gestalten – wer einen Garten besitzt, der hat das Jahr über immer einiges zu tun. Dabei kostet das Hegen und Pflegen des Gartens nicht nur eine Menge Zeit, sondern auch einiges an Geld. Doch für alle Hobbygärtner:innen gibt es gute Nachrichten: Denn bestimmte Gartenarbeit kann man von er Steuer absetzen. Welche das genau sind, erfährst du hier.
Gartenarbeiten von der Steuer absetzen: Wer kann sparen?
Es macht überhaupt keinen Unterschied, ob du Eigentümer:in eines Hauses bist oder eine Mietwohnung bewohnst. In beiden Situationen besteht die Möglichkeit, die Kosten für notwendige Gartenarbeiten steuerlich geltend zu machen.
Bedingung hierfür ist jedoch, dass ein offiziell registriertes Unternehmen mit den jeweiligen Arbeiten beauftragt wurde und dass du selbst in dem Haus oder der Wohnung wohnst, zu dem bzw. zur welcher der betreffende Garten gehört. Diese Bestimmung ist sogar anwendbar auf Kleingärten oder Ferienhäuser, die nicht durchgehend im Jahr bewohnt sind.
Aufgepasst: Wenn du Gartenarbeiten auf einem Gelände durchführen lässt, das nicht zu deinem eigenen Grundstück gehört, dann kannst du diese Kosten leider nicht von der Steuer absetzen.
Diese Gartenarbeiten kannst du von der Steuer absetzen
Bevor wir dir verraten, welche Gartenarbeiten du von der Steuer absetzen kannst, haben zuerst einmal eine ernüchternde Nachricht: Wer nämlich plant, seinen Garten mit neuen Blumen, Pflanzen oder mit neuen schicken Gartenmöbeln zu verschönern, der kann die Ausgaben für die neuen Pflänzchen nicht bei der Steuererklärung angeben.
Das Finanzamt betrachtet diese nämlich als sogenannte Materialkosten. Aber nicht alles ist verloren: Gartenarbeiten, die als Handwerkerleistungen oder haushaltsnahe Dienstleistungen kategorisiert werden können, dürfen in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Beispiele hierfür sind unter anderem:
- Der Garten wird neu angelegt oder umgestaltet. Ausnahme hierfür ist der Garten von einem neu gebauten Haus
- Dienstleistende mäht Rasen, bekämpft Schädlinge, schneidet Hecken oder sorgt für freie Wege
- Baumfällarbeiten, die in Auftrag gegeben werden
- Handwerker:innen legen einen Schwimmteich an, führen Reparaturen durch, bauen eine Terrasse oder verlegen Rollrasen
- Handwerker:innen errichten eine Gartenmauer oder einen Zaun
- Arbeits-, Fahrt-, und Maschinenkosten sowie andere Verbrauchsmittel
- Entsorgungskosten, die ein Dienstleister in Rechnung stellt
In welcher Höhe kann man die Kosten absetzen?
Im Falle von Handwerkerleistungen ist es möglich, jährlich bis zu 20 Prozent von maximal 6.000 Euro steuerlich abzusetzen, was einem Höchstbetrag von 1.200 Euro entspricht. Bei haushaltsnahen Dienstleistungen beträgt der absetzbare Höchstbetrag 20 Prozent von maximal 20.000 Euro, also 4.000 Euro. Daher, wenn jemand die Gartenarbeiten von professionellen Handwerker:innen, Gärtner:innen und anderen Dienstleister:innen erledigen lässt und dies in der Steuererklärung dokumentiert, können jährlich bis zu 5.200 Euro steuerlich abgesetzt werden.
Beachte: Um sicherzustellen, dass das Finanzamt die Kosten für anfallende Gartenarbeiten akzeptiert, ist es wichtig, Rechnungen über 100 Euro nicht in bar, sondern immer per Banküberweisung zu begleichen. Das liegt daran, dass das Finanzamt nachvollziehen möchte, ob das Geld tatsächlich von deinem Konto abgebucht wurde. Vergiss zudem nicht, die notwendigen Rechnungen und Überweisungsbelege mindestens zwei Jahre lang aufzubewahren.