Heutzutage ist relativ einfach, seine gebrauchten Gegenstände online loszuwerden. Es gibt zahlreiche Plattformen, auf denen du alte Handys, Klamotten und andere Dinge verkaufen kannst. Das geht zumindest bis zu einem gewissen Punkt auch steuerfrei. Ab wann du eventuell mit Steuerzahlungen rechnen musst, verraten wir dir in diesem Artikel.
Alles zu den „Steuern beim Online-Handel“:
Gewinne müssen jetzt gemeldet werden
Im vergangenen Jahr hat die Bundesregierung eine neue EU-Richtlinie umsetzen müssen. Diese Regelung besagt, dass Betreiber:innen digitaler Plattformen wie Ebay, Etsy und Co. dazu verpflichtet sind, den nationalen Finanzbehörden alle Umsätze zu melden, die von den Anbieter:innen auf dieser Plattform erzielt worden sind.
Das bedeutet, wer im Jahr 2023 etwas auf einer Online-Plattform verkauft hat, muss eventuell damit rechnen, dafür Steuern zahlen zu müssen. Noch haben die Betreiber:innen der Online-Plattformen bis zum 31. März Zeit, diese Umsätze zu melden. Sie gelangen dann zunächst an das Bundeszentralamt für Steuern und werden später dann dem Finanzamt zugetragen.
In diesen Fällen musst du keine Steuern zahlen
Doch nur weil es jetzt ein neues Gesetz gibt, bedeutet das noch lange nicht, dass du deshalb auch automatisch auf all deine verkauften Gegenstände Steuern zahlen musst. Denn um überhaupt Steuern zahlen zu müssen, musst du zunächst erstmal einen Gewinn erzielen.
Da du gebrauchte Gegenstände aber sehr wahrscheinlich zu einem geringen Preis verkaufst, als du sie damals gekauft hast, erzielst du hiermit überhaupt keinen Gewinn und musst diese daher auch nicht versteuern.
Steuern zahlen musst du lediglich, wenn du auf derselben Plattform mehr als 30 relevante Tätigkeiten erbracht hast, die in Summe mehr als 2.000 Euro erbracht haben. Für Gegenstände, die nicht täglich in Gebrauch sind – wie beispielsweise Kunstwerke – gibt es eine Freigrenze von 600 Euro jährlich. Liegen deine Gewinne unterhalb dieser Grenze, musst du auch hier keine Steuern zahlen.
Fazit: Es gelten die gleichen Regeln wie zuvor
Bis auf die oben genannte Änderung bleibt jedoch alles wie zuvor. Denn wenn man den Online-Handel nicht mehr privat betreibt, muss man bereits jetzt ein Gewerbe anmelden. Betreibst du deine Geschäfte jedoch lediglich im privaten Rahmen, fallen bei Gegenständen des täglichen Gebrauchs ohnehin keine Steuern an.