Die Bahncard ermöglicht es Vielfahrer:innen etwas günstiger von einem Ort zum anderen zu kommen. Je nachdem, für welche Variante man sich entscheidet, kann die Bahncard durchaus recht kostspielig werden. Aus diesem Grund stellt sich die Frage, ob man die Bahncard von der Steuer absetzen kann. In diesem Artikel verraten wir dir, alles, was du darüber wissen musst.
So setzt du die Bahncard von der Steuer ab:
Was ist die Bahncard?
Die Bahncard ist ein Abonnement der Deutschen Bahn. Sie ermöglicht Kunden und Kundinnen einen dauerhaften Rabatt auf sämtliche Fahrten. Dabei gibt es drei Modelle. Mit der Bahncard 25 bezahlen Fahrgäste für ihre Fahrten 25 Prozent weniger. Bei der Bahncard 50 und der Bahncard 100 sind es entsprechend 50 beziehungsweise 100 Prozent Ersparnis.
Kann man die Bahncard steuerlich absetzen?
Ob du die Bahncard nun von der Steuer absetzen kannst, hängt davon ab, ob du sie selbst finanzierst oder sie von deinem Arbeitgeber beziehungsweise deiner Arbeitgeberin gestellt bekommst. Wenn du die Bahncard selbst bezahlst, kannst du sie anteilig in Form von Werbungskosten in deiner Einkommenssteuererklärung geltend machen. Das gilt jedoch nur, wenn du nachweisen kannst, dass du die Karte auch vorwiegend für Fahrten zur Arbeit oder für Dienstreisen nutzt.
Zahlt jedoch dein Unternehmen die Bahncard und stellt sie dir sowohl für die berufliche als auch für die private Nutzung zur Verfügung, so wird es etwas komplizierter. Jetzt muss nämlich entscheiden werden, wann sie als sogenannter geldwerter Vorteil – also als Arbeitslohn – gewertet wird.
Kurz gesagt, gilt die Bahncard als Arbeitslohn, muss sie voll versteuert werden. Das ist der Fall, wenn sich die Bahncard nicht lohnt – also die Kosten für die Einzelfahrscheine die Kosten und Ersparnisse der Bahncard nicht decken. In diesem Fall liegt sie nicht im sogenannten eigenbetrieblichen Interesse und muss versteuert werden.
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Fazit: Die Bahncard muss sich immer lohnen
Ganz egal, ob du die Bahncard selbst bezahlst oder sie von deiner Firma finanziert wird, sie sollte sich immer lohnen, wenn du sie auch für private Zwecke nutzen möchtest. Zwar sollte der Großteil deiner Fahrten aus Arbeitswegen und Dienstreisen bestehen, decken diese Fahrten allein aber schon den Wert der Karte, kannst du sie genauso gut für private Fahrten nutzen, ohne dafür mehr zu zahlen oder sie nicht von der Steuer absetzen zu können.