Viele machen sich schon Jahre vor dem Ruhestand Sorgen um ihre Rente. Kaum verwunderlich, schließlich erhalten die meisten Beschäftigten trotz jahrzehntelanger Arbeit im Ruhestand nur eine schmale Rente. Bundestagsabgeordnete können es bei dem Thema Rente entspannter angehen lassen. Denn sie müssen keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung leisten, haben aber dennoch Anspruch auf eine Rente. Wie hoch diese ausfällt, erfährst du hier.
So viel Rente kassieren Bundestagsabgeordnete
Im Jahr 1981 wurde beschlossen, dass Abgeordnete nicht in die Rentenversicherung einzahlen müssen, um ihre Unabhängigkeit zu gewährleisten. Stattdessen erhalten sie eine sogenannte Altersentschädigung, um sicherzustellen, dass sie eine angemessene Altersvorsorge haben. Dabei beträgt die Altersentschädigung, auch Abgeordnetenentschädigung genannt, rund 2,5 Prozent des Einkommens.
Laut der Website des Deutschen Bundestags haben Abgeordnete bereits nach einem Jahr Mitgliedschaft Anspruch auf eine bestimmte Vergütung. Diese Vergütung erhöht sich mit jedem weiteren Jahr um 2,5 Prozent. Der maximale Anspruch beträgt 65 Prozent des Einkommens, den man nach 26 Jahren Mitgliedschaft hat. Allerdings erreichen nur wenige Abgeordnete den Höchstanspruch.
Rente von Bundestagsabgeordneten: Ein Rechenbeispiel
Auch bei einer verkürzten Mitgliedschaft im Bundestag entsteht eine beträchtliche Altersentschädigung. Ein einfaches Rechenbeispiel verdeutlicht diesen Umstand: Derzeit verdienen alle Abgeordneten laut der Webseite des Bundestags ein monatliches, einkommensteuerpflichtiges Gehalt von 10.591,70 Euro (Stand Februar 2024). Nach einem Jahr Mitgliedschaft würde sich ein Rentenanspruch von 264,80 Euro pro Monat ergeben.
Rechnen wir weiter: Nach einer vierjährigen Amtszeit im Bundestag würde die Abgeordnetenentschädigung bereits 1059,00 Euro pro Monat betragen. Nach acht Jahren Amtszeit wären es 2118 Euro monatlich. Zum Vergleich: Laut dem Rentenatlas 2023 der Deutschen Rentenversicherung betrug die durchschnittliche Rente um die 1384 Euro pro Monat – und das nach mindestens 35 Versicherungsjahren.
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